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Rücktritt oder Niederlegung eines Amtes im BR?

P
pefuschwarz
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin seit 9 Jahren Betriebsrätin und nun an einem Punkt angekommen, wo ich mein Amt niederlegen will, oder zurücktreten will. Ich weiß nicht, welche Form hier rechtssicher ist. Könnt Ihr mir helfen?

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Community-Antworten (7)

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rolfo

27.11.2009 um 11:32 Uhr

warum das Handtuch werfen, gibt es keine Alternative. Wenn du dein Amt niederlegen willst kannst du das jederzeit ohne SAngabenm von Gründen tun. Schreib deinem BRV einen netten Brief in dem du ihm mitteilst dass du ab sofort dein Amt niederlegst. Fertig!

P
pefuschwarz

27.11.2009 um 11:47 Uhr

Nein, leider nicht. Ich bin es gewohnt, für alles was der BR tut verantwortlich gemacht zu werden und habe das auch immer getan. Aber jetzt kommt sogar das, was bisher besprochen wurde beim GF an, bevor überhaupt ein Beschluß gefaßt wurde. Beschlüsse werden wieder zurück genommen, weil irgendjemand gesagt hat, das könnte Ärger geben. Es wird ausgeplaudert, wie wer gestimmt hat usw., usw. Aufgrund dessen fährt man eine Kampagne gegen mich, Kollegen in leitender Funktion lehnen es ab mit mir zu arbeiten etc. Gesundheitlich ist bei mir auch nicht alles ok, habe mehrere chronische Erkrankungen. Also gibt es mehr als einen Grund, das "Handtuch zu werfen". Nicht weil ich mich dem nicht stellen will, das hab ich immer getan, aber ich habe keine Lust mehr auf so ein Kasperltheater.

I
Immie

27.11.2009 um 12:17 Uhr

Wenn du das wirklich willst, gehst du in die nächste BR Sitzung, stehst auf und sagst... Ich spiele in eurem Kasperletheater nicht mehr mit. Dann gehst du raus und das war es dann.

K
Kriegsrat

27.11.2009 um 12:28 Uhr

pefuschwarz, deine persönliche situation im betrieb wird sich durch den rücktritt wohl kaum verbessern

P
pefuschwarz

27.11.2009 um 12:38 Uhr

kriegsrat, nein sicherlich nicht. Dabei kann mir auch keiner helfen, aber ich muß nicht weiter in einem Gremium sein, das seinen Namen nicht mehr verdient und das seine eigentliche Aufgabe nicht mehr erfüllt. Denn auch seitens des Arbeitsgebers sind wir nur Kasperlfiguren, bei mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten werden wir in schöner Regelmäßigkeit übergangen. Mit ganz viel Glück werden wir hinterher "informiert". Unser GF entschuldigt sich zwar immer wordtreich und gibt Unkenntnis des BetrBG vor, aber irgendwann muß mal Schluß sein. Auch hier kann man nicht handeln, weil die anderen Beiden nicht unangenehm auffallen wollen. Schiedsstelle? Oh Gott nein ... Es bleibt einem aber nichts anderes übrig, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und seit Jahren immer wieder vorgebetet werden.

P
Petrus

27.11.2009 um 15:24 Uhr

pefu: Nächstes Jahr sind Wahlen. Im "Wahlkampf" davor kannst du der Mitarbeiterschaft erklären, was einen guten und durchsetzungsfähigen BR ausmacht und dass sie anhand dessen gut überlegen sollen, wen sie wirklich wählen. Und da die Wahlen geheim sind, können sie dies ja ohne Furcht vor Nachteilen, auch wenn sie den Chef erklären, nur seine Lieblinge wählen zu wollen ;-)

Tja - und dann hat die Belegschaft den BR verdient, den sie gewählt hat. Und wenn Du Dich nicht durchsetzen kannst und noch ein paar "Verbündete" zusätzlich in den BR bringst, musst Du die Wahl ja nicht annehmen...

P
pefuschwarz

03.12.2009 um 10:44 Uhr

Ich danke Euch für Eure Ratschläge und Eure Unterstützung.

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