Wahlvorstandsbestellung mit Ersatzmitgliedern?
Zur Bestellung des Wahlvorstandes beabsichtigen wir, eine BR-Sitzung einzuberufen, an der auch die Ersatzmitglieder teilnehmen sollen. Meine Frage: Sind die Ersatzmitglieder bei der Abstimmung stimmberechtigt? Greift hier der Sonderkündigungsschutz?
Community-Antworten (8)
25.11.2009 um 15:54 Uhr
Obacht: BR-Sitzungen sind nicht öffentlich! Ersatzmitglieder haben da nur etwas verloren, wenn sie für zeitweilig verhinderte BR-Mitglieder nachgerückt sind!
Die Bestellung des WV ist eine Amtspflicht des BR, eine Beschlußfassung unter Anwesenheit von Nicht-BR oder gar unter Beteiligung von Nicht-BR ist unwirksam.
Und was den Sonderkündigungsschutz angeht: Die Ersatzmitglieder haben nicht einmal ein Anwesenheitsrecht und kein Recht auf Freistellung von der Arbeit, das ist vielmehr ein Kündigungsgrund!
25.11.2009 um 16:07 Uhr
Vielen lieben Dank an rkoch für diese Info. Man lernt immer wieder dazu.
25.11.2009 um 16:31 Uhr
@Berta Wie lange seid ihr denn im Amt? Wurdet ihr 2006 gewählt, oder wann? Müßt ihr eventuell gar nciht wählen in 2010?
25.11.2009 um 16:42 Uhr
@Berta, grundsätzlich hat rkoch recht (§30 BetrVG). Allerdings gibt es auch "Wenns" und "Abers". In der Kommentierung von "Klebe" wird unter §30, Rn 5, mit Verweis auf §80, Rn20f darauf hingewiesen, dass jede/r Betriebsangehörige als Auskunftspersonen hinzugezogen werden kann. Allerdings greift der sogenannte "Sonderkündigungsschutz" erst bei offizeller Aufstellung im Wahlvorstandsteam. Vielleicht hilft's... Mit kollegialen Grüßen
25.11.2009 um 16:51 Uhr
@Matze
Die Sache "Auskunftspersonen" hab ich ausdrücklich weggelassen, weil man zur Bestellung des Wahlvorstandes wohl kaum Auskunftspersonen oder Sachverständige braucht. Ich denke diese in die Waagschale zu werfen verwirrt mehr als es nützt. Trotzdem Danke für die Vervollständigung.
@ DJ (Sarkasmus ?)
25.11.2009 um 16:58 Uhr
@rkoch Nee, nciht wirklich. Wenn ich die Frage und auch die darauf folgende Antwort lese muß ich eigentlich zu diesem Schluß kommen. Eine Nachfrage von mir sollte also hier lediglich versuchen eventuelle Fehler zu vermeiden... Na sag mal, was hällst du von mir?
25.11.2009 um 17:05 Uhr
@DJ Nur das beste :-)
25.11.2009 um 17:08 Uhr
@rkoch Na wenn du da mal nciht ziemlich alleine bist ;-)))
Verwandte Themen
BR Sitzungen / BR Beschlüsse
ÄlterBei einem BR, bestehend aus 5 Mitgliedern: darf der BR bei jeder seiner Sitzungen immer auf volle 5 Mitglieder mit Ersatzmitgliedern "auffüllen", wenn echte BR Mitglieder verhindert sind? Sofern ein
Wahlvorstandsbestellung
ÄlterHallo zusammen, ich bin ein 1er Betriebsrat und habe den Wahlvorstand bestellt Als Vorsitzende habe ich mich selber bestellt. Leider hatte ich bei einem Ersatzmitglied (von 3) den Doppelnachnamen -Na
Wer wird Ersatzmitglied bei Listenwahl?
ÄlterHallo zusammen, ich habe da mal eine Frage zu den Ersatzmitgliedern. Wir hatten am Dienstag, 09.05. unsere Wahl. Diese wurde als Listenwahl durchgeführt. Es mussten 9 Betriebsräte gewählt werden. E
Nachwahl BRV mit Ersatzmitgliedern
ÄlterHallo Zusammen, bei uns ist letzte Woche der BRV aus dem BR durch Altersteilzeit passive Phase ausgeschieden. Jetzt sollen die Nachwahlen ja unverzüglich erfolgen. Bei uns sind aber in den nächsten 6
Schulung von Ersatzmitgliedern
ÄlterHallo Forum, hätte da mal ein Anliegen im Bezug auf Schulung von BR-Ersatzmitgliedern. Unser 9 köpfiger BR möchte Ersatzmitglieder von den verschiedenen Listen auf Schulung (BPersVG I) schicken. Der