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Freistellung zur Pflege von Familienangehörigen - Wer bezahlt wenn die Betreuung länger als zwei Tage sein muss?

S
schneusel
Nov 2016 bearbeitet

einem Kollege ist dessen Sohn erkrankt und er muss ihn vom Kita abholen zum Arzt und dann vermutlich ihn zu Hause betreuen. Wir haben laut TV einen Freistellungskatalog über den der Kollege zwei Tage bezahlt bekommt. Wer bezahlt wenn die Betreuung länger als zwei Tage sein muss. Krankenkasse - Pflegezeitgesetz !?

danke

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Community-Antworten (1)

G
Galaxy

25.11.2009 um 10:42 Uhr

@schneusel

das ist im SGB V, §45 geregelt.

Für Kinder pflichtversicherter Eltern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gilt: Ist das Kind ebenfalls pflichtversichert und steht keine andere Betreuungsperson zur Verfügung, besteht (gem. § 45 SGB V) ein Freistellungsanspruch von zehn Tagen pro Kind für jeden Elternteil, für Alleinerziehende von 20 Tagen (max. 25 Tage je Elternteil bzw. 50 Tage für Alleinerziehende bei mehreren Kindern). In dieser Zeit erfolgt keine Lohnfortzahlung, durch die Krankenkasse wird Kinderkrankengeld gezahlt. Vollendet das Kind während der Krankheit das 12. Lebensjahr, entfallen sofort Freistellungs- und Kindergeldzahlungsanspruch. Das ist eine Interpretation des Gesetzes. Ich hoffe, es hilft weiter. Den genauen Gesetzestext findest du auch, wenn du hier auf der Seite den "oberen Reiter Urteile & Gesetze" anklickst und dann dort auf Sozialgesetzbuch V gehst. ;-) Galaxy

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