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Anspruch auf Laptop und Handy?

G
Gnurps
Jan 2018 bearbeitet

Moin,

wir sind ein neu zusammengesetzter BR. Dem alten BR standen ein Laptop zur Verfügung und ein Handy. Dies wird uns jetzt aufgrund des Netzschutzes (Viren) verwehrt. Ein PC mit Internetzugang haben wir zur Verfügung, jedoch ohne CD/DVD und USB Stick. Somit können wir keine CD einsehen, daher die Anfrage an ein Laptop, zumal dem alten BR diese Mittel zur Verfügung standen. Ich freue mich über eine Klärung und einen Gesetzeshinweis.

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Community-Antworten (4)

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rainerw

08.07.2009 um 14:08 Uhr

Ihr habt das Recht auf die selben Hilfsmiitel wie eure GL

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Schmusezecke

08.07.2009 um 15:43 Uhr

Hey Gnurps Der AG hat Euch in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Ob es jetzt ein Laptop oder ein PC ist dem AG überlassen. Eine CD/DVD und USB Stick gehören ebenfalls zu den sächlichen Mitteln. Dies könnt Ihr auch im Betr.VG § 40 nachlesen.

G
Gnurps

08.07.2009 um 15:53 Uhr

Hallo Schmusezecke,

ich konnte nichts eindeutiges in der Fachliteratur finden. Dass ein PC zur Verfügung gestellt werden muss, das schon. Aber ob dieser CD Laufwerk und USB Anschluß haben muss, darüber steht nichts. Auch der Anspruch eines Handys ist nicht eindeutig. Wo kann ich diesbezüglich Texte finden, die eindeutig sind und dem GF vorgelegt werden können?

S
Schmusezecke

08.07.2009 um 15:59 Uhr

Hey unter § 40 Abs. 2 und im Fitting dann noch genauer unter der Randnr. 127-134

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