Moin,

wir sind ein neu zusammengesetzter BR. Dem alten BR standen ein Laptop zur Verfügung und ein Handy. Dies wird uns jetzt aufgrund des Netzschutzes (Viren) verwehrt. Ein PC mit Internetzugang haben wir zur Verfügung, jedoch ohne CD/DVD und USB Stick. Somit können wir keine CD einsehen, daher die Anfrage an ein Laptop, zumal dem alten BR diese Mittel zur Verfügung standen. Ich freue mich über eine Klärung und einen Gesetzeshinweis.