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KBR Wahl des Vorsitzenden und sein Stellvertreter

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ef
Okt 2020 bearbeitet

KBR Wahl des Vorsitzenden und sein Stellvertreter gilt hier die Stimmengewichtung nach Kopfteilen oder die Stimmengewichtung nach dem Verhältnis der vertretenen Arbeitnehmern?

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Community-Antworten (6)

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wdliss

15.10.2020 um 16:48 Uhr

§ 55 Abs 1 und 3 BetrVG "(1) In den Konzernbetriebsrat entsendet jeder Gesamtbetriebsrat zwei seiner Mitglieder. Die Geschlechter sollen angemessen berücksichtigt werden. (...) (3) Jedem Mitglied des Konzernbetriebsrats stehen die Stimmen der Mitglieder des entsendenden Gesamtbetriebsrats je zur Hälfte zu."

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rtjum

15.10.2020 um 17:23 Uhr

die Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters erfolgt nicht nach dem Stimmengewichten, daher ist der Hinweis von wdliss nicht hilfreich. Im BetrVG wird klargestellt, dass der Konzern-BR-Vors. gemäß den vorgaben für den BR-Vorsitzenden zu wählen ist.

K
Kjarrigan

15.10.2020 um 18:50 Uhr

@rtjum kannst du mal erklären warum die § 50 (3) für den KBR und § 47 (7) für den GBR nicht gelten sollen.

Klar für den BRV glbt es keine Stimmengewichtung - für den GbR bzw. KBR schon. sind halt spezifizierte §§.

In den Kommentierungen finde ich jedenfalls keine Ausnahme für die Vorsitzenden Wahl.

W
wdliss

16.10.2020 um 09:56 Uhr

Würde ja wenig Sinn machen, einen Vorsitzenden mit einfacher Stimmgewichtung zu wählen, der dann direkt danach in einem Beschluss mit Stimmgewichtung nach §55 wieder abgewählt wird.

R
rtjum

16.10.2020 um 10:47 Uhr

äääh Kjarrigan § 50 (3) kennt mein Fitting nicht, §50 ist Zuständigkeit des GBR

aber erklär du mir bitte wie eine geheime Wahl, die ja nur 1 Mitglied des BR/GBR/KBR beantragen muss denn mit Stimmengewichtung funktionieren soll, allein der Grund reicht.

Ist zwar ein älterer Thread und mit vielen Antworten aber:

https://www.betriebsrat.com/br-forum/57094/wahl-des-gbr-kbr-vorsitzenden-stimmenverhaeltnisse

edit: Ewig lange Thread mit unterschiedlichsten Ansichten dazu, ich bleibe aber bei meiner Meinung eine geheime Wahl ist mit Stimmengewichtung nicht machbar, daher kann es nur pro Mitglied 1 Stimme sein

K
Kjarrigan

19.10.2020 um 10:15 Uhr

sorry ist natürlich § 55 (3) - Tippfehler

Und natürlich gibt es eine geheime Wahl mit Stimmengewichtung. Da gibt es Software für - haben wir letzten Monat noch im Europäischen BR gehabt (wurde neu konstituiert) - auch da wird der Vorsitzende und Stellvertreter von den Mitgliedern mit Stimmengewichtung gewählt und ein Land wollte eine geheime Wahl.

Sogar Manuell ist es möglich. Stichwort kleinster gemeinsamer Nenner z.B. Firma A = 1000 Ma - Firma B = 200 MA Firma C = 150 Ma Jeder erhält für je 50 MA = 1 Stimmzettel

im Notfall halt für jeden einzelnen MA.

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