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Informationsrecht BR - dass der AG uns die gesamten Kosten zur Einführung eines z. B. Intranet vorlegen muss?

B
bienchenchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

hab den DKK 10. Auflage. Kann mir jemand sagen, wo genau ich den Satz finde, dass der AG uns die gesamten Kosten zur Einführung eines z. B. Intranet vorlegen muss. Ich weis, dass das irgendwo steht, aber ich kann es nicht finden :(

Vielen Dank! bienchenchen

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Community-Antworten (3)

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rkoch

25.11.2009 um 10:21 Uhr

So konkret wirst Du das was Du suchst in keinem Kommentar finden.

Wenn es um Kosten geht ist immer der Wirtschaftsausschuss zuständig. Nach §106 (3) 3. sind Investitionen Bestandteil der Informations und Beratungspflicht des WA. Dazu gehört IMHO die Information die Du suchst.

M
Media

25.11.2009 um 10:49 Uhr

Hallo Bienchenchen,

in § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte RNr. 9 des DKK allerdings Auflage 11. wird du fündig, dort heißt es "und der Anschluss an Intranet/Internet". Das zählt zu technischen Anlagen.

Hoffe geholfen zu haben

R
rkoch

25.11.2009 um 12:12 Uhr

zu Media:

das bezieht sich aber i.d.R. auf die Einrichtung der Anlage an sich, nicht auf die finanziellen Aspekte.

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