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1. Ersatzmitgliede dauerhaft bei Sitzung dabei ?

M
Masho0707
Okt 2020 bearbeitet

Hallo, ist es möglich das 1. Ersatzmitglied dauerhaft zur Sitzung zu laden? Unser 1. Ersatz kommt oft zum Einsatz und sollte lückenlos auf dem aktuellen Stand sein. Nun sind einige der Meinung das ginge nicht, andere meinen, das ist möglich über einen entsprechenden Passus in der Geschäftsordnung. Was sind eure Erfahrungen?

VG Martina

36507

Community-Antworten (7)

D
DummerHund

14.10.2020 um 13:55 Uhr

Eine Geschäftsordnung kann Gesetze nicht aushebeln. Ein Ersatzmitglied darf nicht an der Sitzung teil nehmen wenn der BR Vollständig ist.

R
rtjum

14.10.2020 um 13:56 Uhr

geht leider nicht, ich kenne aber einige Gremien die das so handhaben. Rechtlich ist der "Nachrücker" halt ein "Nachrücker" und darf nur dabei sein wenn er nachrückt. Da nützt auch keine Geschäftsordnung, ist er nicht offiziell Nachrücker dann ist jede sitzung mit ihm öffentlich und das darf sie nicht sein

K
Kjarrigan

14.10.2020 um 14:30 Uhr

Ein weiteres Problem ist die Vergütung.

Wenn das E BRM sich einfach beim Vorgesetzten abmeldet, obwohl kein BRM verhindert ist - leistet er weder notwendige BR Arbeit noch arbeitet er in seinem "normalen Job. Der AG könnte daher die Vergütung verweigern.

B
BRHamburg

14.10.2020 um 14:41 Uhr

Wo in der Frage steht das der Nachrücker an den Sitzungen teilnimmt? Er soll zu jeder Sitzung geladen werden mehr steht da nicht und das ist selbstverständlich möglich.

R
rtjum

14.10.2020 um 15:08 Uhr

was lohnt das laden wenn er nicht auch dabei sein soll?

K
Kjarrigan

14.10.2020 um 15:22 Uhr

"und sollte lückenlos auf dem aktuellen Stand sein."

ist man nicht, wenn man nur eine Einladung erhält und diese liest

  • von daher schließe ich das der TE meinte das das 1 E BRM auch an den Sitzungen teilnimmt.
C
celestro

14.10.2020 um 15:28 Uhr

@BRHamburg

"Wo in der Frage steht das der Nachrücker an den Sitzungen teilnimmt? Er soll zu jeder Sitzung geladen werden mehr steht da nicht und das ist selbstverständlich möglich."

Du denkst also, der BRV dürfte vom Gesetz her einfach zu jeder Sitzung den 1. Nachrücker laden?

Ich würde eher sagen ... es gibt Regeln, wann man wen / wie laden kann / muss. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, das man ansonsten die Personen (Nachrücker / RA / Gewerkschaft etc.) nicht laden darf.

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