W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Listenwahl Wählbarkeit - wieviele Stimmen?

D
derWähler
Nov 2016 bearbeitet

Moin Moin,

ich hab da mal eine Frage zur BR Wahl. Es soll in unserem Betrieb (knappe 200MA) eine Listenwahl durchgeführt werden.

Frage 1: wieviel Stimmen habe ich ( der BR setzt sich wohl aus 7 BRM zusammen) Frage 2: angenommen ich hätte 7 Stimmen, kann ich diese beliebig auf den Listen verteilen oder bin ich an eine Liste gebunden.

Danke fürs Feedback. der Wähler

5.77602

Community-Antworten (2)

G
Galaxy

24.11.2009 um 09:42 Uhr

@der Wähler

Die Listenwahl findet dann Anwendung, wenn mehr als eine Vorschlagsliste eingereicht wird. Wird nur eine (gültige) Vorschlagsliste eingereicht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Personenwahl (§ 14 Abs. 2 BetrVG). Der Unterschied zwischen beiden Verfahren ist, dass der Wähler bei der Personenwahl so viele Stimmen für einzelne Kandidaten abgeben kann, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind und bei der Listenwahl kann der Wähler nur EINE Stimme für EINE Liste abgeben.

Du hast also nur 1 Stimme bei der Listenwahl, du musst dich dann für eine Liste entscheiden, du wählst dann NICHT einen Kandidaten persönlich, sondern du entscheidest dich für eine Liste und für die in der Liste enthaltenen Kandidaten.

D
derWähler

24.11.2009 um 10:51 Uhr

@ Galaxy

Vielen Dank für die prompte Erklärung... hat mir weitergeholfen

der Wähler

Ihre Antwort