Azubis nicht übernommen + Kündiungsschutz JAV-Mitglieder
Hallo! Bei uns im Hause werden erstmalig die Azubis nicht übernommen. Darüber sind sie sehr erboßt u.haben mich als JAV-Vorsitzende um Rat gebeten. Vermutlich können wir eh nichts dagegen tun, aber eine Frage an Euch: Was kann ich tun? Ich habe bereits eine Sitzung mit Geschäftsleitung einberufen.
Zweite Frage: Ist es wahr, dass bei betriebsbedingter Kündigung der Kündigungsschutz eines JAV-Mitglieds nicht greift?
Community-Antworten (2)
23.11.2009 um 15:57 Uhr
Lese Dir mal den § 78a BetrVG durch, da gibt es schon Möglichkeiten einen JAVI zu halten. Betriebsbedingte Kündigungen eines JAVIS? Für mein Verständnis gilt nach wie vor der besondere Kündigungsschutz bzw. wenn dann nur mit einer außerordentlichen Kündigung. ohne Gewähr!!!!!
23.11.2009 um 16:07 Uhr
@zeyzey
Seid Ihr tarifgebunden? Was sagt ggf. Euer TV darüber aus? Im Bereich M+E-Industrie wurden aktuell Ergänzungsvereinbarungen getroffen um Auszubildenden trotz der schlechten Wirtschaftslage eine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung zu schaffen.
Ergänzend zu schneusel:
§78a: definitiv ja, Kündigungsschutz auch, aber: Der AG kann ebenfalls nach §78a (4) beim ArbG beantragen festzustellen, das kein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist - weiteres siehe dort. In diesem Falle natürlich kein Kündigungsschutz.
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