Ein BR Mitglied möchte ein Seminar besuchen das für BRV uns stell.BRV ist. Er besteht das dieses Semiar auf die Tagesordnung kommt. Es ist absehbar das er bis zur nächsten Wahl keine dieser Positionen besetzen wird. Unsere BRV möchte das Seminar erst gar nicht auf die Tagesordnung setzen. Anspruch nach 37.7 ist klar, nach 37.6 wohl nicht. Muß dieses Seminar für Vorsitznede oder Stellvertreter auf die Tagesordnung?