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BR-Mitglied auf ein Seminar für BRV?

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dinoli
Jan 2018 bearbeitet

Ein BR Mitglied möchte ein Seminar besuchen das für BRV uns stell.BRV ist. Er besteht das dieses Semiar auf die Tagesordnung kommt. Es ist absehbar das er bis zur nächsten Wahl keine dieser Positionen besetzen wird. Unsere BRV möchte das Seminar erst gar nicht auf die Tagesordnung setzen. Anspruch nach 37.7 ist klar, nach 37.6 wohl nicht. Muß dieses Seminar für Vorsitznede oder Stellvertreter auf die Tagesordnung?

6.272013

Community-Antworten (13)

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TROISDORFER

22.11.2009 um 10:35 Uhr

*Es ist absehbar das er bis zur nächsten Wahl keine dieser Positionen besetzen wird. *

Wer sagt das die Glaskugel ?Aus diesem Grund kann das Seminar nicht abgelehnt werden. MFG Troisdorfer

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dinoli

22.11.2009 um 10:40 Uhr

Sehr unwahrscheinlich da er über eine Liste die 2 BR Mitglieder vertreten ist im BR ist. Die anderen 11 BR Mitglieder sind von einer anderen Liste. 13 BR Mitglieder - 2 Listen. Keine Probleme mit dem Vorsitz oder der Stellvertretung!

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DonJohnson

22.11.2009 um 10:50 Uhr

Ich gehe mal dennoch davon aus, dass es sich dabei um ein Seminar nach 37,6 handelt ;-)))

Aber das ist doch nciht die Frage oder das Problem. Wenn er daran teilnehmen möchte, warum will der BR das Verwehren? Wenn der AG die Notwendigkeit bezweifelt, kann er es machen, dass ein BR so agiert geht nciht in mein Kopf, sorry, aber so ist es...

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dinoli

22.11.2009 um 10:57 Uhr

Geb Dir ja Recht, habe noch nie einer Bildungsmaßnahme die Zustimmung verweigert. Werde ich auch jetzt nicht machen. Hatte die Hoffnung das ich hier noch einige Argumente für die GF bekomme so das ein Rechtsstreit vermieden wird.

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TROISDORFER

22.11.2009 um 10:59 Uhr

Hat das BR Mitglied denn schon andere Seminare absolviert ? Wie Don schon sagte,über die Notwendigkeit könnte man sich mit dem AG streiten ...

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TROISDORFER

22.11.2009 um 11:01 Uhr

*Geb Dir ja Recht, habe noch nie einer Bildungsmaßnahme die Zustimmung verweigert. * Kannst du auch nicht Alleine,das Entscheidet der gesammte Betriebsrat ! MFG Troisdorfer

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dinoli

22.11.2009 um 11:04 Uhr

Ja, natürlich. Alle erforderlichen Grund und Erweiterungsseminare (BtrvG, AzG, Dienstplangestalltung, Umgründung Betriebsübergang, WA)

L
Lotte

22.11.2009 um 11:06 Uhr

DJ, ich gehe schon davon aus, dass der BR seinen Auftrag ernst nehmen sollte, gemeinsam zu überlegen, welche Seminare für den BR notwendig sind.

dinoli, wenn nicht ein viertel der BR Mitglieder den TOP auf die TO haben möchte, könnte man es natürlich verweigern. Halte ich aber für mehr als unklug. Eine offene Diskussion mit allen Argumenten dafür und dagegen wäre m.M.n. das zielführendste. Vielleicht kommt dabei auch heraus, was sich das BRM eigentlich von dem Seminar verspricht und man einigt sich am Ende auf eine Entsendung zu einem anderen, "besser passendem" Seminar? Aber vielleicht findet die Mehrheit ja auch, dass dieses Seminar genau das richtige ist.

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dinoli

22.11.2009 um 11:09 Uhr

Das dieses eine Entscheidung des Gremiums ist, ist doch klar. Wollte hier nur meine persönliche Einstellung zu Weiterbildung kundgeben

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dinoli

22.11.2009 um 11:14 Uhr

Werden wir wohl auch machen, Lotte. Brauchte einfach noch Mal inputt. Danke für die Antworten.

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DonJohnson

22.11.2009 um 11:22 Uhr

DJ, ich gehe schon davon aus, dass der BR seinen Auftrag ernst nehmen sollte, gemeinsam zu überlegen, welche Seminare für den BR notwendig sind. Klar keine Frage. Ich war auch schon mal auf einem solchen Seminar und kann da keine BRV oder Stelli spezifischen Dinge sehen... Das war doch eher allgemein gehalten (leider).

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rkoch

23.11.2009 um 09:37 Uhr

@dinoli

Argumente für die GF:

Auch wenn das betreffende Mitglied voraussichtlich nicht das Amt BRV bzw. stellv. BRV übernehmen wird, ist doch die potentielle Möglichkeit gegeben, das der aktuelle BRV und der stellv. BRV gleichzeitig ausfallen (was ist wenn beide krank werden ?). Insofern ist es niemals verkehrt wenn möglichst viele Mitglieder des BR auch über die Amtsführung des BRV informiert sind. Man kann - und sollte - ja schon deswegen in der GO des BR eine weitere Nachrückerfolge festlegen. Fallen beide aus, muss ja sogar ein Mitglied des BR die Amtsgeschäfte übernehmen, sofern nicht per GO geregelt muss sogar erstmal per Selbstzusammentretungsrecht eine entsprechende Regelung gefunden werden, da ja nur ein BRV zur Sitzung einladen darf. Wer soll da wissen wie weiter, wenn nicht auch wenigstens einige BR-Mitglieder das Grundlagenwissen haben?

Ist das Argument einsichtig?

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Petrus

23.11.2009 um 10:02 Uhr

@dimoli: Was heißt "das für BRV und Stellv. ist" genau? Wie heißt das Seminar? Geht es um "BRV 1-3" oder z.B. "Verhandlungen mit dem ArbGeb" oder "Betriebsversammlung 1" (da steht bei "Teilnehmerkreis" auch oft BRV/Stellv., aber der "Oppositionsführer" will ja vielleicht auch eine Rede halten oder etwas zur BetrVers. beitragen...)

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