Erstellt am 18.12.2007 um 18:02 Uhr von Kölner
@M1971
Ich würde niemanden zwingen, die gesetzliche Erklärungsfrist zu verkürzen. Die zwei Tage machen "den Kohl nicht fett".
Erstellt am 19.12.2007 um 08:12 Uhr von M1971
@Kölner
Ich möchte (als Wahlvorstand) niemanden zwingen oder drängen. Nur wenn die Frist ordnungsgemäß beachtet werden würde, könnte die konstituierende Sitzung erst im Januar stattfinden, ansonsten noch vor Weihnachten.
Und da die ganze Wahl meiner Meinung nach streng nach den Vorschrifen laufen sollte (um etwaigen Anfechtern keine Möglichkeit zu geben) möchte ich die Kandidaten nur darauf hinweisen, daß es die Möglichkeit gäbe, dies aber kein muss ist.
Erstellt am 19.12.2007 um 08:17 Uhr von Kölner
@M1971
Eben. Als Wahlvorstand hast Du die Sitzung innerhalb einer EINZUBERUFEN, nicht stattfinden zu lassen. Wenn man also der gesetzlichen Pflicht genüge tun will, wartet man - notfalls bis zum nächsten Jahr.
Auf diese Weise kann sich jeder (vielleicht durch einen netten Brief des WVV begleitet) ein paar besinnliche Gedanken zur Wahl des BRV, stellv. BRV, Ausschüsse etc. machen...
Erstellt am 19.12.2007 um 08:22 Uhr von Mona-Lisa
@M1971,
lass die 3 Tage verstreichen, dann hast du einen (möglichen) Fehler vermieden!
Der § 26 BetrVG DKK Rn. 7 sagt, dass die konstituierende Sitzung "....vom WV vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag einzuberufen...." ist.
Das heisst aber noch lange nicht, dass diese Sitzung auch innerhalb dieser Woche stattzufinden hat!
Erstellt am 19.12.2007 um 08:24 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
Mann! Bist du schon fit und schnell heute morgen! :-))
Erstellt am 19.12.2007 um 08:30 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Das täuscht - die von Bergmann besungenen "flüssigen Geschenke" werden noch immer vorgekostet! :o)
Erstellt am 19.12.2007 um 14:59 Uhr von M1971
@ all
Danke für die Hinweise, dann werd ich das wohl streng nach Leitfaden machen und zur 1.Sitzung zwar noch in diesem Jahr einladen, den Termin aber auf Januar legen. Da dies eine Betreibsrat-Neugründung ist, macht es schon Sinn, wenn sich die gewählten Kandidaten vorab in Ruhe informieren können.
Erstellt am 19.12.2007 um 15:15 Uhr von Mona-Lisa
@M1971,
du tust dir mit einem peniblen und gesetztesgetreuen befolgen der Wahlordnung selbst den grössten Gefallen..... :-))