Annahme Wahl zum Betriebsrat - Verzicht auf Bedenkzeit?
In verschiedenen Leitfäden zur Wahl eines Betriebsrats (z.B. dem vom dgb) steht die Aussage, daß ein Kandidat vor Bekanntgabe des Wahlergebnisses des Ergebnisses auf die 3-tägige Frist verzichten kann und damit die Wahl sofort annimmt. Somit wäre dann theoretisch sofort die konstituierende Sitzung möglich? Oder nicht? Ist dieser Verzicht auf die 3-tägige Frist auch irgendwo vom BetrVG oder der Wahlordnung gedeckt, bzw. beschrieben?
Community-Antworten (8)
18.12.2007 um 19:02 Uhr
@M1971 Ich würde niemanden zwingen, die gesetzliche Erklärungsfrist zu verkürzen. Die zwei Tage machen "den Kohl nicht fett".
19.12.2007 um 09:12 Uhr
@Kölner
Ich möchte (als Wahlvorstand) niemanden zwingen oder drängen. Nur wenn die Frist ordnungsgemäß beachtet werden würde, könnte die konstituierende Sitzung erst im Januar stattfinden, ansonsten noch vor Weihnachten. Und da die ganze Wahl meiner Meinung nach streng nach den Vorschrifen laufen sollte (um etwaigen Anfechtern keine Möglichkeit zu geben) möchte ich die Kandidaten nur darauf hinweisen, daß es die Möglichkeit gäbe, dies aber kein muss ist.
19.12.2007 um 09:17 Uhr
@M1971 Eben. Als Wahlvorstand hast Du die Sitzung innerhalb einer EINZUBERUFEN, nicht stattfinden zu lassen. Wenn man also der gesetzlichen Pflicht genüge tun will, wartet man - notfalls bis zum nächsten Jahr. Auf diese Weise kann sich jeder (vielleicht durch einen netten Brief des WVV begleitet) ein paar besinnliche Gedanken zur Wahl des BRV, stellv. BRV, Ausschüsse etc. machen...
19.12.2007 um 09:22 Uhr
@M1971, lass die 3 Tage verstreichen, dann hast du einen (möglichen) Fehler vermieden!
Der § 26 BetrVG DKK Rn. 7 sagt, dass die konstituierende Sitzung "....vom WV vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag einzuberufen...." ist. Das heisst aber noch lange nicht, dass diese Sitzung auch innerhalb dieser Woche stattzufinden hat!
19.12.2007 um 09:24 Uhr
@Kölner, Mann! Bist du schon fit und schnell heute morgen! :-))
19.12.2007 um 09:30 Uhr
@Mona-Lisa Das täuscht - die von Bergmann besungenen "flüssigen Geschenke" werden noch immer vorgekostet! :o)
19.12.2007 um 15:59 Uhr
@ all
Danke für die Hinweise, dann werd ich das wohl streng nach Leitfaden machen und zur 1.Sitzung zwar noch in diesem Jahr einladen, den Termin aber auf Januar legen. Da dies eine Betreibsrat-Neugründung ist, macht es schon Sinn, wenn sich die gewählten Kandidaten vorab in Ruhe informieren können.
19.12.2007 um 16:15 Uhr
@M1971, du tust dir mit einem peniblen und gesetztesgetreuen befolgen der Wahlordnung selbst den grössten Gefallen..... :-))
Verwandte Themen
CGM - §9 Urlaub - Verzicht auf Urlaubstage um den Lohn prozentual zu erhöhen!
ÄlterHallo zusammen, ich habe mal eine Frage, bezüglich Urlaub verkaufen! bei mir im Arbeitsvertrag steht folgenes: §9 Urlaub Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf 27 Arbeitstage im Jahr. Ur
Bedenkzeit für Ersatz-Mitglieder
ÄlterUnser BR wurde vor 2 Wochen neu gewählt und besteht aus 5 Mitgliedern + 5 Ersatzmitgliedern. Daß die neu gewählten BR-Mitglieder eine Bedenkzeit von 3 Arbeitstagen haben, habe ich hier schon nachlesen
angemessene Bedenkzeit Aufhebungsvertrag
ÄlterHat jemand Erfahrung? Was ist eine angemessene Bedenkzeit für die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag? Unsere GL möchte den betroffenen Kollegen nur eine Woche bedenkzeit einräumen, das finden
Verzicht nach der Wahl - muss Bietriebsratsmitglied nach Verzicht ganz aus dem Gremium ausscheiden?
ÄlterKann ein auf Listenplatz 1 gewähltes Bietriebsratsmitglied nach der Wahl auf seinen regulären Sitz verzichten und sich selbst zu einem Ersatzmitglied degradieren? Oder muss es nach Verzicht ganz aus d
Erhöhung des Urlaubsanspruch bei gleichzeitigem Verzicht auf ordentliche Gehaltserhöhung
ÄlterHallo, wir haben ein kniffliges Problem bzgl. Erhöhung des aktuellen Urlaubsanspruch von 27 Tagen auf generell 30 Tage/Jahr. Zwei MA haben 30 Tage, der Rest 27. Unser neuer BR hat mit der Geschäftsfü