Hallo an alle !
Nun mal zu meiner Frage . Die Firme ist wie folgt aufgegliedert
* XXX Bad Wildungen GmbH & Co.KG
* XXX Krankenbeförderung GmbH
* XXX Bremerhaven GbR
* YYY GmbH
* ZZZ Flensburger Krankentransporte GmbH
* ABC Leipzig
Auf der eigenen Internetseite sind die Firmen als verbunden beschrieben.
Wie man an den Buchstaben erkennen kann, heißen die Firmen z.Teil anders und in sind in unterschiedlichen Rechtsformen geführt.
Die meisten Firmen haben die selben Anteilseiger als Besitzer jedoch in unterschiedlichen oder unbekannter % Zahl als Eigentümer. Einige der Firmen haben andere Gesellschafter zusätzlich.
Lt. Geschäftsführung gibt es die Firmen nebeneinander ohne Konzern oder Dachfirma.
In fast allen Betrieben gibt es Betriebsräte.
Darf / muss ich als Betriebsratsvorsitzender der größten Einheit einen Gesammtbetriebsrat gründen ?
Ist dieser dann anfechtbar oder nicht?