Erstellt am 03.12.2009 um 14:32 Uhr von Daggy
Hallo teenagerspätleese,
mich wundert, dass sich noch keiner deiner Frage angenommen hat.
Wie von dir geschildert, ist Firma B keine Betriebsstätte von Firma A, denn ihr habt in beiden Firmen eine "Einheitliche Leitung", einen "Arbeitstechnischen Zweck" und eine (vermutlich) einheitliche Personalleitung und/oder erhaltet Löhne und Gehälter von gleicher Stelle (vgl. Fitting §1 RN 58 ff). Ihr seid nur EIN BETRIEB!!! Räumliche nähe ist dafür nicht zwingend.
...und alle (die dürfen und wollen) wählen mit.
Gruß
Daggy