BR Wahl 2010 - wie definiert Ihr Betriebsteil?
BR - Wahl 2010 : Firma A (GmbH & Co. KG) hat am selbigen Standort eine neue Firma B (GmbH ) mit 5 Angestellten gegründet. GF in beiden Firmen ist identisch. Auch die Tätigkeit ist in Firma a wie in Firma b. Kommt dann bei der BR Wahl - vorausgesetzt die formaler Zustimmung der AN (Firma B)liegt vor -die Regelung Betriebsteil in Anwendung und sie können auf die Wählerliste?
Community-Antworten (1)
03.12.2009 um 15:32 Uhr
Hallo teenagerspätleese,
mich wundert, dass sich noch keiner deiner Frage angenommen hat.
Wie von dir geschildert, ist Firma B keine Betriebsstätte von Firma A, denn ihr habt in beiden Firmen eine "Einheitliche Leitung", einen "Arbeitstechnischen Zweck" und eine (vermutlich) einheitliche Personalleitung und/oder erhaltet Löhne und Gehälter von gleicher Stelle (vgl. Fitting §1 RN 58 ff). Ihr seid nur EIN BETRIEB!!! Räumliche nähe ist dafür nicht zwingend.
...und alle (die dürfen und wollen) wählen mit.
Gruß Daggy
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