Verlieren KBR-Delegierte bei GBR-Neugründung ihr Mandat?
In unserem Unternehmen wurde ein neuer Standort aufgemacht. Inzwischen haben sie dort auch einen BR gewählt. Sobald sie sich konstituiert haben, werden wir einen GBR gründen müssen. Was ist in der Zwischenzeit mit unseren Vertretern im Konzern-BR? Sind wir dort nicht mehr vertreten, bis der GBR gegründet ist und Vertreter gewählt hat (schaffen wir bis zum nächsten Konzernbetriebsrat nicht mehr)? Oder dürfen die alten weiter teilnehmen? Hat jemand ne Idee?
Community-Antworten (3)
21.11.2009 um 09:43 Uhr
@Fragender GBR und KBR sind auf Dauer konstituiert - vor allem auch in der Zwischenzeit. Die alten dürfen weitermachen (Grundvoraussetzung: sofern sie noch BRM sind) bis zur Konstituierung des GBR.
21.11.2009 um 11:48 Uhr
@ von kölner Frag: Auf welche dauer (Zeit)? Der GBR und der KBR sind auf jeden Fall solange eingerichtet wie es den Konzern, das Unternehmen gibt. Die Amtszeiten der Mitglieder des GBR als auch des KBR enden mit der Wahl der neu gewählten Betriebsräte, da diese dann wieder die zu entsendenden BRM durch Wahl aus der Mitte des BR bestimmen müssen und dann dazu wiederum einen Beschluss fassen müssen. Ihr seid im KBR weiterhin tätig, da stimme ich von Kölner zu. Aber eigentlich müssen schon GBRe bestehen um einen KBR zu konstituiren. Die Grundvoraussetzung für einen KBR ist, das mindestens zwei GBR Existieren. MfG Namafjall
22.11.2009 um 23:51 Uhr
@namafjall: Nein, bislang existieren nur Einzel-BR in entsprechenden Einzel-GmbH und ein Konzern-BR bei der Holding AG. Es gibt bislang keinen GBR. Da jetzt unsere GmbH eine Außenstelle eröffnet hat (mit eigenem BR), brauchen wir einen GBR. Und die KBR-Delegierten legt ja jetzt nicht der BR unseres Stammwerkes fest, sondern der GBR...
@Kölner: Und wie lange haben wir bis zu der Kostituierung Zeit?
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