In unserem Unternehmen wurde ein neuer Standort aufgemacht. Inzwischen haben sie dort auch einen BR gewählt. Sobald sie sich konstituiert haben, werden wir einen GBR gründen müssen. Was ist in der Zwischenzeit mit unseren Vertretern im Konzern-BR? Sind wir dort nicht mehr vertreten, bis der GBR gegründet ist und Vertreter gewählt hat (schaffen wir bis zum nächsten Konzernbetriebsrat nicht mehr)? Oder dürfen die alten weiter teilnehmen? Hat jemand ne Idee?