Hallo allerseits,

wir haben eine Anhörung zur Kündigung in der Probezeit erhalten, nach dem der betreffende Arbeitnehmer nicht einmal 14 Tage bei uns angestellt war! Angefangen hat er am 1.11., die Kündigungsabsicht wurde uns am 13.11. mitgeteilt; montags drauf kam dann die Anhörung zur Kündigung.
Davon mal abgesehen, dass es bei einer Kündigung in der Probezeit kaum Möglichkeiten gibt, dem betroffenen Arbeitnehmer zu helfen und auch die in §102 BetrVG genannten Gründe nicht weiterhelfen ... gibt es kein Recht, das dem Arbeitnehmer zusteht sich nach einer angemessenen Einarbeitungszeit zu bewähren? Hat der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer nicht auch Pflichten, auch in der Probezeit, wie zum Beispiel ihm die Zeit zur Einarbeitung zu geben? Von einer angemessenen Einarbeitsungszeit kann man hier nicht sprechen und unseres Wissens ist auch nichts vorgefallen, das eine Weiterbeschäftigung unzumutbar machen würde. Eine Bewertung, dass das Arbeitsverhältnis nicht weitergeführt werden kann, ist nach so kurzer Zeit doch gar nicht möglich! Und von einer zweiten Chance kann man da auch nicht sprechen. Gibt es da echt keine Möglichkeiten???