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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Funktionsbeschreibung und Weiterbildungsansprüche der MA?

S
SandraB
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

habe heute diese Frage von einer Kollegin bekommen, könnt ihr mir helfen?

Frage1: Kannst du mir auch beantworten, inwieweit ein MA Anspruch auf Weiterbildung hat? Also in welchem Umfang und in welchen Zeitabständen? Und wie die Kostenübernahme bei Weiterbildungen mit Abschluss (Bspw. Facheinkäufer) geregelt wird?

Frage2: Gibt es Regelungen in welchen Zeitraum Funktionsbeschreibungen erstellt und an Mitarbeiter ausgehändigt werden. Es geht hier um eine Änderung, eine alte gibt es hier.

Wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet. Wir haben leider kein tarifvertrag wo irgendwas geregelt ist...

Gruss Sandra

6.01104

Community-Antworten (4)

R
rainerw

18.11.2009 um 23:22 Uhr

Ich denke ja mal das Du hier die berufliche Weiterbildund im Betrieb meinst?! Hier gibt es ein wunderbares Projekt das von der ARGE gefördert wird. Es nennt sich WeGeBAU (Das ist kein Tippfehler sondern wird so geschrieben). Dies ist nicht nur für die MA lukrativ, sondern auch für den AG. Setzt euch da mal mit der ARGE in verbindung und die schicken ein Bereichsleiter zu euch ins Haus. Bezieht von anfang an den AG mit ein. Bei uns ist es gut eingeschlagen und wir hatte innerhalb einer Woche nach bekanntwerden 25 intressenten.

D
Dielöwin

19.11.2009 um 07:14 Uhr

Kann es sein (vielleicht täusch ich mich auch) daß dieses Projekt von der ARGE nur gefördert wird, wenn sich der Betrieb in Kurzarbeit befindet?

Dielöwin

B
BRimDienst

19.11.2009 um 11:47 Uhr

Hallo Sandra, einen Anspruch auf Weiterbildung gibt es nicht. Du kannst lediglich eine Betriebsvereinbarung mit dem AG schließen, die dann die Ansprüche regeln würde. Darauf wird sich aber euer AG wahrscheinlich nicht einlassen. Bei uns wird pro Mitarbeiter / Abteilung ein Budget von EUR 1.000,-- im Jahr für Weiterbildungsmaßnahmen eingestellt. Dabei kann es aber sein, dass dann ein MA für EUR 5000,-- eine Weiterbildung erhält und dafür 4 andere leer ausgehen.

S
SandraB

19.11.2009 um 12:02 Uhr

Danke für die Antworten ;-)

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