Qualifikationsmatrix
Bei Uns soll eine Qualifikationsmatrix offen für jeden einsehbar in den einzelnen Abteilungen ausgehängt werden. Dort soll aufgeführt sein, der Name des MA, die einzelenen Tätigkeitsschwerpunkte laut Funktionsbeschreibung und deren Ausführung des Ma. Z.B.: Exel-Tabellen auswerten 1 ist schlecht und 6 ist sehr gut (kann andere einlernen). Was für ein Vorteil ist es wenn diese Matrix für jeden einsehbar ist???? Reicht es nicht, wenn nur die Vorarbeiter und Meister diese einsehen?
Community-Antworten (6)
12.05.2010 um 12:13 Uhr
Hallo, wie groß ist euer Betrieb und gibt es bei euch einen Betriebsrat ? Wir in unserem Betrieb würde einer Veröffentlichung nicht zustimmen, da der AG die Wahrung des Persönlichkeitsrechtes ( auch wenn er es Stein und Bein beteuert ) nicht gewährleisten kann. ( Mobbing von schwächeren droht ) Wir würden diese Liste unter dem Mantel der Schweigepflicht nur den Vorgesetzten ( Abteilungsleiter oder Schichtleiter )zugänglich machen. Denn eine sollche Liste soll ja den Vorgesetzten zeigen wer wo in eurem Betrieb noch deffizite hat, und wie man diese gezielt durch Schulungen verringern kann. ( was anderes unterstelle ich jezt euren Cheffs mal nicht :-))) Betriebsfrosch
12.05.2010 um 12:17 Uhr
@Betriebsfrosch Vorsicht. Eine Qu-Matrix kann sehr wohl Sinn machen und dem BetrVG überhaupt nicht entgegen stehen. Sich als BR dem Ansinnen zu verweigern wird - je nach Lage - auch nicht gehen.
@MuttisBester Eine BV muss her!
12.05.2010 um 12:22 Uhr
Moin,moin!Da stimme ich Kölner zu,besonders,da viele Unternehmen heutzutage nach internationalen Standards wie IFS,ISO u.ä. arbeiten,die eine solche Dokumentation sogar zwingend vorschreiben (Rückverfolgbarkeit,Umweltrecht etc.).Ob da nun jeder reingucken sollte,lässt sich durch die BV regeln.
12.05.2010 um 12:57 Uhr
@kölner
Eine Qu-Matrix kann sehr wohl Sinn machen und dem BetrVG überhaupt nicht entgegen stehen.
Es hat ja auch niemand was anderes behauptet. Das war auch nicht gefragt.
@mamakind
Was für ein Vorteil ist es wenn diese Matrix für jeden einsehbar ist????
Das wird Dir nur euer Chef sagen können, welchen Vorteil er darin zu sehen meint.
Reicht es nicht, wenn nur die Vorarbeiter und Meister diese einsehen?
Wer da rein gucken darf, sollte in einer entsprechenden BV festgelegt werden. Was sagt euer Datenschutzbeauftragter zu den Plänen, die Q-Matrix auszuhängen?
12.05.2010 um 15:31 Uhr
Da stimme ich zu. Die Standarts der IFS und ISO Audits verlangen z.B. bei Schulungen einen Nachweis von den Firmen ob die erforderlichen Schulungen zum einen durchgeführt wurde und ob sie Erfolgreich durchgeführt wurde. Eine Veröffentlichung verlangen so weit uns das bekannt ist keine Auditoren. Die wollen nur kontrollieren ob und wie die Dokumente gemacht wurden ( Schulungen u.a. ) Dazu dienen z.B. Fragebögen für MA, die dann den Prüfern Auskunft geben können ob das Gelernte auch verstanden wurde. Diese Fragebögen werden dann vom Betriebsrat und einem Vorgesetzen ausgewertet und für den Fall einer Kontrolle durch IFS oder ISO versiegelt aufbewahrt. Bei uns wäre eine Veröffentlichung überhaupt kein Thema, Da die Arbeitgeberseite dies mehr zum Nachteil der Mitarbeiter verwenden würde. ( Im Falle einer vom MA gewünschten Lohnerhöhung zeigt man dann nur auf den vieleicht schlechten Abschluss auf der veröffentlichen Matrix und sagt wenn du mal wieder gut bist.... Da nützt auch keine noch so lange geleistete gute Arbeit des AN. Also bei uns wäre das eher gefährlich.
12.05.2010 um 15:35 Uhr
@Betriebsfrosch Der grosse Witz daran ist: Warum sind die 'high potentials' einer Firma gut?
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