W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Titel "Betriebsrat" auch neben der Berufsbezeichnung zulässig?

R
Regengott
Mrz 2019 bearbeitet

Ich bin BRV ohne Freistellung, mein Amt nimmt aber trotzdem gut 40% meiner Arbeitszeit in Anspruch. Über Teilfreistellung habe ich noch nicht weiter nachgedacht, da mir der AG - wie auch dem restlichen Gremium - dort freie Hand lässt. In der E-Mail Kommunikation ist es klar geregelt, dass ich mich in nur BR-bezogenen E-Mails als BRV ausweise. Allerdings würde ich gerne in meiner Funktionsbeschreibung Beruf und Amt genannt haben. Vereinfacht dargestellt z.B. "Ingenieur / Betriebsrat". Freigestellte Betriebsräte an anderen Standorten haben dort nur "Betriebsrat" stehen. Die Funktionsbeschreibung taucht dann z.B. in meiner digitalen Visitenkarte oder in Skype auf, was wir intern wie extern nutzen. Darf ich das ändern lassen oder kann mir der AG das verweigern? Im Gremium sind wir uns einig, dass auch nur ich das machen soll, um die Sichtbarkeit zu erhöhen und ich sowieso der 1. Ansprechpartner für Viele bin. Danke!

99604

Community-Antworten (4)

K
Kjarrigan

15.03.2019 um 12:58 Uhr

will ma ne Antwort veruschen Betriebsrat ist kein "Titel" sondern ein Amt - ein Ehrenamt.

Ob Du das nun auf deine Visitenkarte oder in deinen digitalen Signatur schreibst - who cares. Naja vielleicht den AG - also sollte man ihn fragen ob er was dagegen hat z.B. wenn du Kundenberaten (extern) wärst und der AG Kunde hätte die nicht gut auf BR zu sprechen sind (z.B. Arbeitgeberverbände oder so) und er dadruch einen Kunden verlieren könnte - kann ich mir schon vorstellen, dass er sagt: Du bist als Verkäufer eingestellt und hast den Kunden zu beraten - dem must du ja nicht undingt auf die Nase binden das zu dich im BR engagierst.

Nicht das ich so ein statement des AG gutheißen würde, aber es oll ja durchaus AG geben die nicht so Betriebsratfreundliche Ansichten haben, Und ob ich mich dann mit meinen AG Streiten würde (im Erstfall bis vor Gericht) ob nun mein BR AMt auf der Visitenkarte steht oder nicht lass ich mal dahingestellt.

oder auch kurz: Namen (und auch Titel) sind Schall und Rauch :)

S
SaMi

15.03.2019 um 14:18 Uhr

Es gibt da meiner Meinung nach kein Gesetz welches dies regelt. Ich würde es drauf ankommen lassen und es so schreiben, wie du es geschrieben hast. "Ingeneuer / Betriebsrat"

Einzige was ich sehe.... Was du Karrieremäßig noch so vor hast :-) Einen Betriebsrat (Klugscheißer) fördert man ungern. Durch die Email Signatur könnte man darauf aufmerksam werden. Wobei ich persönlich gerade überlegt habe, ob ich je gucke, was einer von Beruf ist, in der Email... ???

Aber da gilt: Arsch in der Hose kannst de nicht lernen - Hat man, oder hat man nicht

D
Deichläufer

15.03.2019 um 14:34 Uhr

Bin bei kjarrigan. Rede mit dem AG, vielleicht kommt noch eine Überraschung raus. Unser AG VERLANGTE sogar von uns Freigestellten, dass BRV und Stellv. BRV in der Mailsignatur aufgenommen wird... Deutsch und Englisch.

Wobei, habt ihr schon mal versucht herrauszufinden, was "stellvertretender Betriebsratsvorsitzender" auf englisch heißt?

R
Regengott

15.03.2019 um 14:39 Uhr

Ich frage einfach mal beim AG. Wenn der Nein sagt, kann ich damit leben.

Bei unseren größeren Standorten - die sind global tätig - heißt es "Chairman of the Works council" und für den Stellvertreter "Deputy Chairman of the Works Council"

Ihre Antwort