Änderung der Funktionsbeschreibung
Bei uns sind einige Mitarbeiter als Fachkraft in der Schadstoffannahme beschäftigt. Seinerzeit haben sie speziell für diesen Job bei der Einstellung eine Funktionsbeschreibung für ihrer Aufgaben dazu bekommen. Nun ist der Arbeitgeber einfach hingegangen und hat ohne Wissen des BR die Funktionsbeschreibung erweitert. Unterliegt dieses nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates ?
Community-Antworten (9)
22.11.2019 um 13:32 Uhr
Ja / Nein / Vielleicht Ist die Fnktionsbeschreibung eine Tätigkeitsbeschriebung? Steckt hier irgendwas gesetzlihces dahinter ähnlich sicherheitsfachkraft / Fachkraft für Arbeitssicherheit? Gefahrgutbeauftragter wird nicht sen, oder? Und um WAS genau wurde die Beschreibung geändert.
Da der BR kein generelles MBR für eine Tätigkeitsbeschriebung hat - sondern halt nur in Ausnahme (wie Gefahrgutbeauftragter / Sicherheitsfachkraft) kann das mit den wenigen Angeben nicht beantwortet warden.
22.11.2019 um 13:40 Uhr
Es handelt sich hier um eine Fachkraft für Schadstoffannahme / E Schrottannahme und Wertstoffhof. Die Funktionen bzw. die Tätigkeiten die von Ihnen erwartet werden sind mehr geworden.
22.11.2019 um 14:11 Uhr
Das schrieben Sie alles bereits ...
22.11.2019 um 14:31 Uhr
Zitat (Broesel): "Die Funktionen bzw. die Tätigkeiten die von Ihnen erwartet werden sind mehr geworden."
Sie müssen neuerdings nicht mehr nur "A" und "AA" Batterien entgegennehmen, sondern auch "AAA"? Sie müssen neuerdings die entgegengenommenen Schadstoffe in einer ExcelTabelle festhalten? Plastikfolien werden neuerdings auch größer als DIN A 3 entgegengenommen?
22.11.2019 um 14:54 Uhr
Hallo Broesel Details bitte!! So kommen wir nicht weiter Welche Branche. Was ist die Bezeichnung im AV z.B. https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index;BERUFENETJSESSIONID=XAuTKaHML4ddPiDg1ML6RzQsy2TR6EmydWHoiaxfP5l2jpyZtYIt!-1641374062?path=null/kurzbeschreibung&dkz=14757
Und vor allem was heist jetzt mehr? Mehr als die Berufsbezeichnung hergibt? Umgang mit gefährlichen Stoffen / Chemikalien / radioaktiven Stoffen etc
oder einfach nur die Tätigkeiten die Pjöööng so schön aufführt
22.11.2019 um 15:04 Uhr
Sie müssen nun eine Barkasse führen zum Kassieren am Wertstoffhof was bisher eine Zusatzkraft gemacht hat und sie müssen die Lagerverwaltung und die jeweilige Ausgabe unterstützen.
22.11.2019 um 15:45 Uhr
dann würde ich mich mal mit dem §95 BetrVG beschäftigen und prüfen, ob eine Versetzung vorliegt....
22.11.2019 um 16:34 Uhr
Ob das nun eine Versetzung im Sinne des BetrVG ist hängt wohl nicht zuletzt vom Umfang dieser Arbeiten ab.
22.11.2019 um 16:51 Uhr
daher das Wort prüfen.....
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