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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderung der Funktionsbeschreibung

B
Broesel
Nov 2019 bearbeitet

Bei uns sind einige Mitarbeiter als Fachkraft in der Schadstoffannahme beschäftigt. Seinerzeit haben sie speziell für diesen Job bei der Einstellung eine Funktionsbeschreibung für ihrer Aufgaben dazu bekommen. Nun ist der Arbeitgeber einfach hingegangen und hat ohne Wissen des BR die Funktionsbeschreibung erweitert. Unterliegt dieses nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates ?

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Community-Antworten (9)

K
Kjarrigamn

22.11.2019 um 13:32 Uhr

Ja / Nein / Vielleicht Ist die Fnktionsbeschreibung eine Tätigkeitsbeschriebung? Steckt hier irgendwas gesetzlihces dahinter ähnlich sicherheitsfachkraft / Fachkraft für Arbeitssicherheit? Gefahrgutbeauftragter wird nicht sen, oder? Und um WAS genau wurde die Beschreibung geändert.

Da der BR kein generelles MBR für eine Tätigkeitsbeschriebung hat - sondern halt nur in Ausnahme (wie Gefahrgutbeauftragter / Sicherheitsfachkraft) kann das mit den wenigen Angeben nicht beantwortet warden.

B
Broesel

22.11.2019 um 13:40 Uhr

Es handelt sich hier um eine Fachkraft für Schadstoffannahme / E Schrottannahme und Wertstoffhof. Die Funktionen bzw. die Tätigkeiten die von Ihnen erwartet werden sind mehr geworden.

C
celestro

22.11.2019 um 14:11 Uhr

Das schrieben Sie alles bereits ...

P
Pjöööng

22.11.2019 um 14:31 Uhr

Zitat (Broesel): "Die Funktionen bzw. die Tätigkeiten die von Ihnen erwartet werden sind mehr geworden."

Sie müssen neuerdings nicht mehr nur "A" und "AA" Batterien entgegennehmen, sondern auch "AAA"? Sie müssen neuerdings die entgegengenommenen Schadstoffe in einer ExcelTabelle festhalten? Plastikfolien werden neuerdings auch größer als DIN A 3 entgegengenommen?

K
Kjarrigamn

22.11.2019 um 14:54 Uhr

Hallo Broesel Details bitte!! So kommen wir nicht weiter Welche Branche. Was ist die Bezeichnung im AV z.B. https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index;BERUFENETJSESSIONID=XAuTKaHML4ddPiDg1ML6RzQsy2TR6EmydWHoiaxfP5l2jpyZtYIt!-1641374062?path=null/kurzbeschreibung&dkz=14757

Und vor allem was heist jetzt mehr? Mehr als die Berufsbezeichnung hergibt? Umgang mit gefährlichen Stoffen / Chemikalien / radioaktiven Stoffen etc

oder einfach nur die Tätigkeiten die Pjöööng so schön aufführt

B
Broesel

22.11.2019 um 15:04 Uhr

Sie müssen nun eine Barkasse führen zum Kassieren am Wertstoffhof was bisher eine Zusatzkraft gemacht hat und sie müssen die Lagerverwaltung und die jeweilige Ausgabe unterstützen.

G
ganther

22.11.2019 um 15:45 Uhr

dann würde ich mich mal mit dem §95 BetrVG beschäftigen und prüfen, ob eine Versetzung vorliegt....

P
Pjöööng

22.11.2019 um 16:34 Uhr

Ob das nun eine Versetzung im Sinne des BetrVG ist hängt wohl nicht zuletzt vom Umfang dieser Arbeiten ab.

G
ganther

22.11.2019 um 16:51 Uhr

daher das Wort prüfen.....

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