Erstellt am 17.11.2009 um 13:48 Uhr von Werner
Moin Eisbär
wenn sich nur eine Person zur Wahl aufstellen lässt, gibt es keine Ersatzmitglieder also auch keine Vertretung.
Erstellt am 17.11.2009 um 13:56 Uhr von Eisbär
was ist wenn der BR drei Wochen Urlaub hat - oder krank wird - und in dieser Zeit muss der BR in irgendeiner Sache zustimmen oder zu einer Kündigung gehört werden.
Was ist dann???
Gruß
Eisbär
Erstellt am 17.11.2009 um 14:05 Uhr von Werner
tja, da hat der ArbGeb. echt Glück. Gleichbedeutend einer BRlosen Zeit.
Der kann nämlich nichts dafür, das es in dieser Zeit keinen BR gibt, der Anträge entgegen nehmen kann/darf.
Erstellt am 17.11.2009 um 14:14 Uhr von DonJohnson
@Werner
Das sehe ich etwas anders. Urlaub oder Krankheit bedeutet nciht unbedingt BR unfähig...
@Eisbär
Teile deinem AG mit, dass du auch in der Zeit erreichbar bist...
Erstellt am 17.11.2009 um 15:08 Uhr von Eisbär
@DonJohnson oder @all
wenn der BRV aber drei Wochen in Amerika ist, und eine Kündigung, Versetzung, Einstellung usw. anliegt was ist dann.
Hat dann der AG einfach Glück gehabt und die Maßnahme wird ohne BR durchgeführt?????
Eisbär
Erstellt am 17.11.2009 um 15:15 Uhr von DonJohnson
@Eisbär
Wie gut dass diese Frage Fiction ist und die Wahl noch nicht gelaufen. Dafür sollte man halt EBRM haben. Es sollten sich also mehr als nur diese eine Person aufstellen lassen.