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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Konstituierende Sitzung - muß ein Ersatzmitglied für ein verhindertes neu gewähltes Mitglied dazu eingeladen werden?

W
Wahlhans
Nov 2016 bearbeitet

Nach einer vorgezogenen Betriebsratswahl hat der Wahlvorstand zur konstituierenden Sitzung des Betriebsrates eingeladen. Nun kann ein neu gewähltes Mitglied an der Sitzung nicht teilnehmen. Kann die Sitzung zur Wahl des BR-Vorsitzenden ohne dieses Mitglied durchgeführt werden oder muß ein Ersatzmitglied dazu eingeladen werden?

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Community-Antworten (4)

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DonJohnson

16.11.2009 um 16:54 Uhr

Da es eine Sitzung des Gremiums ist, wird IMHO das EBRM geladen.

K
Kriegsrat

16.11.2009 um 17:16 Uhr

da hätten wir wieder die frage:

ist das mitglied im rechtlichen sinne verhindert, an der sitzung teilzunehmen (urlaub, krankheit, dienstreise etc.), wird ein ersatzmitglied geladen

hat es nur keine lust oder liegt keine rechtliche verhinderung vor, darf kein ersatzmitglied geladen werden

D
DonJohnson

16.11.2009 um 17:23 Uhr

Es kann nicht teilnehmen, keine Lust scheidet also aus. Ich denke, dass man hier von einer rechtlichen Verhinderung ausgehen kann...

D
DerAlteHeini

16.11.2009 um 21:59 Uhr

Wahlhans Ist ein ordentliches Betriebsratsmitglied persönlich verhindert, z.B. durch Urlaub, Krankheit usw., so ist das entsprechende Ersatzmitglied zu laden. Das gleiche gilt, wenn der Kollege rechtlich verhindert (persönlich betroffen) ist. Rechtlich verhindert bedeutet, dass im Betriebsrat Dinge bearbeitet werden die den BR-Kollegen persönlich erheblich betreffen, z.B. Kündigung, Versetzung, usw.. Will der BR-Kollege nicht an der Sitzung teilnehmen, weil er lieber arbeiten möchte oder einfach keine Lust hat, ist kein Ersatzmitglied zu laden.

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