Erstellt am 11.11.2009 um 11:52 Uhr von marion
Hallo, wahrscheinlich bist Du BR- Vorsitzender oder Stellvertreter, ansonsten darfst Du zur Sitzung nicht einladen. Für Krank/Urlaub musst Du die entsprechenden Ersatzmitglieder einladen.
Da Ihr einen Anwalt beauftragen wollt, und Ihr braucht auf jeden Fall einen, wisst Ihr ja auch schon, welchen. Diesen würde ich ansprechen und nachfragen, da so ein Beschluß genau nach Sachlage formuliert werden muss.
Erstellt am 11.11.2009 um 12:03 Uhr von ghostwriter
Danke für schnelle Antwort...Ich muss also erst eine Sitzung einberufen und kann nicht einfach einen text verfassen den dann die Mitglieder des BR unterschreiben ??
Ich bin der Stellv...der erste ist Krank daheim und der dritte befindet sich im Urlaub sonst irgendwo...
Kann ich denn einfach einen Anwalt beauftragen auch ohne Zusicherung der Kostenübernahme ???
Erstellt am 11.11.2009 um 12:27 Uhr von Immie
@ghostwriter
Du lädst mit TOP zur Sitzung ein. Wenn ihr Ersatzmitglieder habt, lade sie ein.
Dann triffst du dich zur Not mit dir selbst.
Fasst Beschlüsse und hälst diese in einem Protokoll fest.
Dann teilst du sie dem AG mit.
Wenn du unsicher bist... fasse einen Beschluss für den Rechtsbeistand und lass dann den Anwalt alles weiter in die Wege leiten.
Erstellt am 11.11.2009 um 14:46 Uhr von marion
hallo ghostwriter,
die erste Rechtsauskunft bei einem Anwalt ist in der Regel gebührenfrei.
Das heißt, Du kannst eine Anfrage stellen ohne Bezahlung.
Wenn Du Dir nicht sicher bist, wie Du den Beschluß fassen sollst, rufe einen Anwalt für Arbeitsrecht an und erkundige Dich, wie Du Dich verhalten sollst und was Du machen kannst.