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Müssen Beschwerden immer über den Betriebsratsvorsitzenden der GL mitgeteilt werden?

K
karlk
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe mal eine Frage wenn sich ein Mitarbeiter bei mir(Betriebsratsmitglied) über irgendetwas beschwert mit bitte um Klärung bei seinem Vorgesetzten muss Ich immer den BRV einschalten oder kann Ich selber in seinem Namen das übernehmen und klären ? Weil viele Leute vertrauen unserem BRV nicht mehr einschlieslich mir.

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Community-Antworten (4)

J
jolngu

10.11.2009 um 22:14 Uhr

Wenn du der Meinung bist das selbst klären zu können dann mach es. Der BRV ist nur das Sprachrohr des BR und dir nicht übergeordnet oder der alleinregler für die nöte der MA.

G
gewerkschafter

10.11.2009 um 22:17 Uhr

Zunächst mal, an welches BRM sich ein AN wendet - das ist seine Entscheidung. Keiner ist gezwungen, den oder die BRV anzusprechen. So und da erschliessen sich mir zwei Alternativen, nämlich:

  • Der Betriebsrat ist zuständig (Urlaub in 87 BetrVG und AN-Beschwerden nach 85). Dann muß der AN auch den BRV ansprechen, den der vertritt den Rat nach aussen und "nimmt entgegen". Dass das Gremium insgesamt darüber berät, ist wohl selbstredend....
  • oder es ist ein pers. Interesse des MA. Dann ist der BR formal nicht zuständig und der AN bittet quasi einen Kollegen um Hilfe. Wie "inoffiziell gewichtig" der BR seine Funktion dann 'benutzt', bleibt eine Gradwanderung und hängt m.E. auch stark von Erfahrung und Betriebsbekanntheit ab.

Zum mangelndem Vertrauen zu Eurem BRV: Warum, interessiert hier nicht, aber dem "warum" solltest Du Dir selbst klar werden und dann: Reden hilft. Auch wenn die Fetzen fliegen werden, einer sachlichen Auseinandersetzung solltest Du Dich stellen.

R
ridgeback

10.11.2009 um 22:39 Uhr

@karlk, siehe § 85 Abs. 1 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Satz 2 BetrVG.

N
neskia

11.11.2009 um 08:27 Uhr

Beschwerden an den Betriebsrat "klärt" weder der BRV noch ein einzelnes Mitglied. Über die Behandlung von Beschwerden entscheidet das Gremium.

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