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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratswahl - wie kann ich einen solchen Betriebsrat gründen, ohne dass unser Chef dies mitbekommt?

W
werweissdennwas
Nov 2016 bearbeitet

Sehr geehrte Geschäftsführung. Ich habe gerade Ihren Beitrag gelesen, da wir in unserer Firma ganz dringend einen Betriebsrat benötigen! Leider habe ich von einigen Mitarbeitern gehört, das in der Vergangenheit so etwas schon einmal versucht wurde, und kläglich daran gescheitert ist, das der Chef jemanden in die Versammlung mit eingeschleust hat, und die ganze Wahl damit manipuliert hat. Das es zur einer Kündigung der Mitarbeiter gekommen ist, versteht sich dann ja von selbst. Wir benötigen aber einen, da wir nicht einmal einem Tarifvertrag angehören, und dies der Chef in vollem Umfang ausnutzt,als da wären, Festangestellte bekommen weniger Lohn als Zeitarbeiter, Nachtschicht ohne Zulagen, oder Stundenausgleich, permanente Überstunden( diese werden nicht einmal)in der Lohnabrechnung angegeben. Er lässt 6 Tage die Woche arbeiten, bei knapp 200Std. und gibt 20 Tage Urlaub im Jahr. Ich selbst bin Seit Februar dort und habe bis jetzt noch keinen Urlaub bekommen.Der Betrieb wird total Video überwacht, was sich der Chef sogar zu Hause in seinem Kelle, oder bei sich auf dem Handy ansehen kann.Den anderen Mitarbeiter geht es ähnlich, doch alle haben sie Angst, was ich auch verstehen kann, etwas zu Unternehmen. deshalb meine Frage; wie kann ich einen solchen Betriebsrat gründen, ohne das unser Chef dies mitbekommt?

Gruß

5.91509

Community-Antworten (9)

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TROISDORFER

09.11.2009 um 19:46 Uhr

Gar Nicht !!! Der Chef muß es doch wissen ... Der Wahlvorstand hat schon Kündigungsschutz ! Der Betriebsrat hat einen besonderen Kündigungsschutz ! Vieleicht könnt ihr euch von der Gewerkschaft unterstützen lassen, oder ihr besucht hier ein Seminar zur Vereinfachten Wahl . Aber macht was ... Mfg Troisdorfer

In welcher Branche seid ihr tätig ?

D
DonJohnson

09.11.2009 um 20:46 Uhr

@Troisdorfer Dein bester Tipp / Hinweis war der mit der GEW!!!

Den Rest - nun ja... Ich weiß nicht ob du weißt wie es ist, einen BR neu ins Leben zu rufen. Gut ist dann sicher, wenn man schon ein gewisses Wissen hat. Schwer ist es wenn der AG auf Konfrontation geht, alle mal.

@werweissdennwas Also wie Troisdorfer schon sagte, ist das beste Mittel für euch vermutlich die Hilfe der GEW. Die wird auch sicher helfen, da sie neue "Kunden" sieht. Wir haben damals gepokert - sehr hoch gepokert aber zum Glück hatte unser AG nciht wirklich viel Ahnung. Auch wir haben das einfache Wahlverfahren gewählt (paßte auch zu der Größe des Betriebes) und in einer Betriebsversammlung den Wahlvorstand gewählt. Aber wie gesagt, auch das war nciht leicht und alles war vorher im stillen organisiert (Leute die sich aufstellen lassen was ja auch schwierig sein könnte) usw.

Und dann, nach der Wahl fing die Arbeit erst richtig an. Es ist ein schwerer und unbequemer Weg, den man da einschlägt, aber ganz ehrlich, es lohnt sich! Sehr sogar (zumindest bei uns).

W
werweissdennwas

09.11.2009 um 21:03 Uhr

@ Troidorfer und Don Johnson. Wir gehören nicht einmal einer an, das hat sich unser Chef schon ganz schön gut ausgedacht. Und das obwohl wir ein recht grosser Betrieb sind, mit knapp 120 mann. Wie aber soll ein einfaches Wahlverfahren denn stattfinden können, wenn der Ganze Betrieb Videoüberwacht wird?

T
TROISDORFER

09.11.2009 um 21:04 Uhr

DJ,du hast schon recht,aber es entspricht der Wahrheit. Sicher ist es gut ein gewisses Wissen zu haben,daher auch der besuch eines Seminars für den Wahlvorstand . Aber sie müssen schon den Mut aufbringen den ersten Schritt zu machen . Daher meine betonungen auf den besonderten Kündigungsschutz ! Bei uns war es auch alles andere als einfach ... Aber steht erstmal die liste der Kandidaten,geht es mit großen Schritten voran ...

Zu deiner Aussage : Und dann, nach der Wahl fing die Arbeit erst richtig an. Es ist ein schwerer und unbequemer Weg, den man da einschlägt, aber ganz ehrlich, es lohnt sich! Sehr sogar (zumindest bei uns). Gebe ich dir uneingeschängt Recht,ich hab es genauso erlebt .... ;-) Mfg Troisdorfer

T
TROISDORFER

09.11.2009 um 21:08 Uhr

Du kannst kontakt zur GEW aufnehmen die für euch zuständig ist ... Wie es schon DJ beschrieb ,ist das beste Mittel für euch vermutlich die Hilfe der GEW. Die wird auch sicher helfen, da sie neue "Kunden" sieht. Die werden euch durch begleiten einfache Wahlverfahren begleiten.

D
DonJohnson

09.11.2009 um 21:14 Uhr

@werweissdennwass Meines Wissens schließt eure Betriebsgröße ein vereinfachtes Wahlverfahren aus.

ABER... Ihr müßt die GEW noch nciht im Hause haben, es reicht wenn sie im Betrieb vertreten ist - also eine Person würde eigentlich ausreichen ;-)

Und in der Regel hilft die dann bei sowas auch (zumindest aus meiner Erfahrung mit der IGM). Die helfen auch trotz recht geringen Organisationsgrag von 15 bis 20 % bei uns sehr viel. Wohlgemerkt nach der Wahl.

Aber wie Troisdorfer schon sagte, wenn ihr was verändern wollt, müßt ihr halt Risiken eingehen. Vielleicht läßt euer AG sogar das vereinfachte Wahlverfahren zu - dass die Wahl dann angreifbar wäre, ist für euch erstmal sekundär wichtig. Der Schritt ist der den ihr machen müßt!

Wenn ihr dann soweit seid, frag hier bitte wieder nach (wenn der WV steht). Erfahrungsgemäß wird einem hier recht gut geholfen - öffentlich und auch im Geheimen...

Und dann, wenn ihr soweit seid, fängt die Party an und jeder hier ist bereit euch bei euren ersten Schritten zu unterstützen...

I
ichweissauchnix

09.11.2009 um 22:33 Uhr

@DonJohnson, ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt mit der Behauptung, eine anfechtbare Wahl wäre sekkundär. Ausser, Du meinst das im Sinne von "Erfahrung sammeln".

D
DonJohnson

09.11.2009 um 23:01 Uhr

@ichweiss....

Also das ist dann wirklich sekundär, weil bei einer angefochtenen Wahl in der Tat der WV tätig war (auch die Kandidaten) und somit den besonderen Kündigungsschutz haben. Das war damit gemeint. Es wundert mich, dass du dieses nciht gesehen hast...

R
rkoch

10.11.2009 um 10:59 Uhr

Die Sache GEW will ich nochmal beleuchten.

Das ihr keine GEW im Haus habt, hat mit Eurem Chef Nichts, aber auch gar nichts zu tun! Gewerkschaften vertreten die Arbeitnehmer, Arbeitgeberverbände die Arbeitgeber.

Wenn Ihr eine Gewerkschaft im Haus haben wollt, dann TRETET MÖGLICHST ALLE IN DIE ZUSTÄNDIGE (!) GEWERKSCHAFT EIN! Wenn ihr das geschafft habt (wovon Euer Chef überhaupt nichts erfahren muss!) dann HABT Ihr eine GEW im Haus! Und die Tritt dann, wenn IHR das wollt mit Eurem Chef in Tarifverhandlungen! Ob Euer Chef das will oder nicht, dann hat er ein Problem! Aber auch nur, wenn IHR ALLE BEREIT SEID DAFÜR ZU STREITEN! Und das heißt: Wenn der Chef nicht will, ruft die GEW Euch zu RECHTLICH ABGESICHERTEN STREIKS auf. Und wenn dann ALLE an einem Strang ziehen und GEMEINSAM Streiken, was will Euer Chef dann machen? Alle Entlassen? Oder ein Exempel statuieren? Damit handelt er sich nur noch mehr Streik ein! Die Entlassungen zieht er dann freiwillig zurück, außer es ist ihm Scheißegal wenn seine Firma baden geht. Wenn ihr es wirklich schafft, das ALLE Mitmachen, dann könnt Ihr was bewegen! Sonst nicht, und daran ändert auch ein Betriebsrat oder eine Gewerksahft nichts! Alles was Du da oben aufgeführt hast (Lohnhöhe, Urlaubsdauer, Regelarbeitszeit, Zuschläge, Bezahlung der Überstunden, etc.), kann ein BETRIEBSRAT nicht ändern, nur eine GEWERKSCHAFT. Und selbst wenn die Gewerkschaft einen Haustarifvertrag aushandelt und sich der Chef nicht daran hält, haben nur GEWERKSCHAFTSMITGLIEDER einen einklagbaren Anspruch auf diese Regeln! Und da muss immer noch jeder einzelnen klagen, der BR oder die GEW kann da NICHTS MACHEN, außer Mut zusprechen (BR) und Rechtsschutz gewähren (GEW)!

Wie DJ geschrieben hat, auch wenn nur wenige in der Gewerkschaft sind helfen Euch die Gewerkschaften, aber einen Haustarif erstreiten geht nur, wenn IHR, die BELEGSCHAFT bereit seid, möglichst geschlossen dafür zu streiten. Über einen Streik mit 20% der Belegschaft LACHT Euer Chef und haut die 20% Leute raus. Und sein wir ehrlich, die Kündigungen sind zwar 100%ig rechtsunwirksam - aber es besteht trotzdem eine 90%ige Chance, das diese Leute im Kündigungsschutzprozess die Abfindung nehmen und gehen!

Einen Betriebsrat gründen ist trotzdem immer noch äußerst wichtig! Aber Wunder wirken kann der Betriebsrat nicht!

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