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Darf man Vorabinfo´s der GL weitergeben - z.B. wenn eine Abteilung aufgelöst werden soll?

B
betriebsrat
Jan 2018 bearbeitet

Servus, eine Abteilung von uns soll aufgelöst werden. Von der GL haben wir dies schriftlich erhalten. In welchen Umfang ob Umgliederung oder Entlassungen steht noch nicht fest, daher haben wir auch noch nicht´s genaueres unternehmen können. Ein Mitarbeiter aus dieser Abteilung hat dies mitbekommen, er möchte gerne von uns eine Kopie dieses Schreibens. Dürfen wir dies herrausgeben oder sollte es erst von der GL offiziel gemacht werden?

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Community-Antworten (1)

D
DerNeue

09.11.2009 um 17:45 Uhr

@von betriebsrat! Das Schreiben könnt ihr dem Mitarbeiter nicht geben. Es ist ein Schreiben an den Betriebsrat und nicht an Alle. Sonst hätte es der GL dies allen mitgeteilt. Wenn es dann offiziell wird, müsst ihr die Mitarbeiter mit ins Boot nehmen. DerNeue

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