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Abmahnung?

N
neuerBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ab wann ist der AG berechtigt eine Abmahnung auszusprechen? Eine Kollegin in der Pflege hat einmal eine BTM Tablette einer Bewohnerin nicht verabreicht. erhielt dafür direkt eine Abmahnung. Aber wir sind doch alle Menschen und machen Fehler sie hat dies ja nicht in Absicht getan!!

10.065014

Community-Antworten (14)

K
Kölner

05.11.2009 um 22:52 Uhr

@neuerBR Da kann man für die Abmahnung ja richtig dankbar sein. § 823 BGB geläufig? Man nennt es auch gefährliche Pflege.

I
Immie

05.11.2009 um 22:53 Uhr

@neuerBR Mit "Absicht" wäre es ja auch nicht bei einer Abmahnung geblieben!

N
neuerBR

05.11.2009 um 22:58 Uhr

dem kann ich mich nich anschliessen gefährliche Pflege wär wen dies regelmässig passiert aber die Frau ist 12jahre im haus und es war noch nie was vorgekommen. BTM ist ja kein Lebenserhaltenes Medikament dann würde ich das auch anders sehn

I
Immie

05.11.2009 um 23:01 Uhr

Das ein Mensch eventuell "Schmerzen" ertragen muss, wegen der Vergesslichkeit eines Menschen von dem er in diesem Moment abhängig bin...Ich weiss ja nicht.

K
Kölner

05.11.2009 um 23:02 Uhr

@neuerBR Ich würde Dir jetzt gerne dringend eine Schulung zu diesem Thema anraten. So einfach, wie Du Dir das machst ist es nicht.

Noch was: BTM's sind m.E. sogar noch fataler, wenn man sie vergisst als vll. ein normales Medikament für z.B. die Diurese. Lebenserhaltend können sie sehr wohl sein.

B
Biggy

05.11.2009 um 23:26 Uhr

Hallo neuer BR ja du hast recht jeder Mensch ist fehlbar,aber wenn man Fehler macht muss man auch gerade stehen dafür. Ein Abmahung heißt nichts anderes, als dass euer AG auf eine Kündigung verzichtet und deine Kollegin noch eine Chance erhält. Also nicht aufregen sondern schauen, dass so was nicht mehr vorkommt. Ich denke sie ist mit einer Abmahnug noch gut bedient, denn so harmlos wie du es darstellst ist es ja nicht.

Das Betäubungsmittelgesetz regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BTM). BTM sind Substanzen mit hohem Suchtpotential. BTMs müssen gesondert

in einem Betäubungsmittelschrank aufbewahrt werden, unter Verschluss, muss gegen unbefugte Entnahme gesichert sein. Es besteht eine Dokumentationpflicht! BTM erst vor Einnahme ausgeben/ ausblisten. BTM dürfen NICHT in vorgriff bestellet werden!!

Dokumentationsbuch muß enthalten: Das Buch muß 3 Jahre aufbewahrt werden!!

Eingang Patientenname verschreibender Arzt Zeit der Abgabe (Entnahme) Rückkontrolle (Bestand zählen) Datum Unterschrift BTM- Rezept:
Aufbewahrung (bei Arzt & Apotheke) 3 Jahre nach Ausstellung

D
DonJohnson

05.11.2009 um 23:43 Uhr

Biggy, mal was anderes, konntest du was damit anfangen?

B
Biggy

06.11.2009 um 00:09 Uhr

Hallo DonJohnsen Habs erst gelesen, war den ganzen Tag unterwegs auf Seminar. Danke erst mal, ich muss mir das in Ruhe zu Gemüte führen. Klar kann man damit was anfangen, man muss es halt auch zuschneiden auf den Betrieb in dem man es anwenden will. Werde es meiner Mannschaft mal zeigen und gemeinsam werden wir sehen welche Fragen für uns richtig sind. Also noch mal vielen Dank dafür.

R
rainerw

06.11.2009 um 00:23 Uhr

Der BR könnte hier vielleicht prüfen ob es hier nicht zu einer zu hohen Arbeitsdichte und daher Arbeitsbelastung der MA kommt. Kommt der BR zu den Entschluss das es an dem ist sollte er dem AG mal Vorschläge nach § 92a Abs1 machen. Interessant wirde es dann wenn ihr über 100 MA seit und er nach Abs. 2 seine Stellungnahme schriftlich dazu abgeben muß.

N
neuerBR

06.11.2009 um 10:52 Uhr

@ Biggy was Du schreibst ist mir bewusst und wird auch so durchgeführt bei uns,aber diese Maßnahmen sind doch da das kein Missbrauch mit BTM geführt wird was eh nicht möglich ist wenn einen Bewohnerin eine nicht erhalten hat weil das dann auch nicht dokumentiert ist.

T
TROISDORFER

06.11.2009 um 13:16 Uhr

@neuerBR

Vieleicht sollte sich eure Kollegin die Abmahnung mal zu Herzen nehmen, und nicht gleich in die Opferstellung fallen ...Wie gehts dem Patient?

Aber wir sind doch alle Menschen und machen Fehler sie hat dies ja nicht in Absicht getan!

Das sagen auch immer alle Chirurgen und Pferdeärzte ... ;-)

Ich denke dies Abmahnung sollte hingenommen werden,im hintergedanken es für die Zukunft besser zu machen ...

Mfg Troisdorf

N
nicoline

06.11.2009 um 16:24 Uhr

In Ergänzung zu rainer, nachfolgend eine, finde ich, ziemlich interessante Information:

Newsticker [05.11.2009, 14:56]

Studie: Arbeitsverdichtung verursacht Pflege-Fehler

Bremen (dpa) - Arbeitsverdichtung, zu wenig Zeit und Personalmangel sind aus Sicht von Pflegekräften die häufigsten Ursachen für Fehler bei ihrer Arbeit. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Befragung der Hochschule Bremen unter 1100 Mitarbeitern von 76 Altenheimen und Krankenhäusern. Dies sei die erste bundesweite Studie zu diesem Thema, sagte Projektleiterin Monika Habermann am Donnerstag in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa. Dabei habe sich gezeigt, dass sich vor allem das Pflegepersonal in Altenheimen aus Angst vor Abmahnungen oder Entlassung oft nicht traut, offen über Fehler zu sprechen.

Für die vom Bundesforschungsministerium finanzierte zweijährige Studie fragten die Experten vom Zentrum für Pflegeforschung und Beratung die Teilnehmer unter anderem danach, welche Fehler ihnen schon einmal unterlaufen seien und wie sie darauf reagiert hätten. «Die Befragten erinnerten sich am häufigsten an Fehler, die haftungsrechtliche Konsequenzen haben könnten», sagte Habermann. «So gaben 55 Prozent zum Beispiel Medikamentenfehler an.»

Erst als die Forscher genauer nach Aspekten wie Körperpflege, Essenseingabe, Vermeidung von Stürzen oder Bevormundung von Patienten gefragt hätten, sei ein differenziertes Bild entstanden. Dennoch gebe es nach wie vor Fehler, die die Pflegekräfte selten wahrnähmen. «Vor allem Fehler im menschlichen Umgang und der Hygiene werden nicht erkannt. Dort entsprechen die Zahlen aus der Studie nicht den allgemeinen Befunden», betonte die Wissenschaftlerin.

Die Ergebnisse der Studie wollen die Forscher an diesem Freitag in Bremen den beteiligten Altenheimen und Krankenhäusern vorstellen. Nun sei die Politik gefordert, sagte Habermann. «Es wird viel über Qualität in der Pflege diskutiert, aber es wird nichts an der Personalsituation getan.» Nur in einem angemessenen Arbeitsumfeld sei ein besseres Fehlermanagement möglich.

© www.arbeitsrecht.de

B
Biggy

06.11.2009 um 22:38 Uhr

Nicoline du hast recht, Pflegkräfte sind permanent überlastet und dann passieren mehr Fehler und ich hab durchaus Verständis dafür. Wenn ich aber bei uns Kolleginnen anspreche weil sie sich beklagen wegen Personalmangel, dass sie Überlastungsanzeigen schreiben sollen dann ist ja alles nicht so schlimm. Es wird nicht mehr Personal geben wenn Pflegekräfte weiterhin die Opferrolle spielen und alles hinnehmen.

Neuer BR ich hatte ein bisschen das Gefühl als wolltest du das ganze bagatellisieren, deshalb habe ich dir die Vorgehensweise eingestellt. Ich wollte nur klar stellen, dass dies Medikament keine Vitamintablette ist die man einfach mal so vergessen kann. Neuer BR wenn deine Kollegin wegen Personalmangel überfordert ist , dann müsst ihr was unternehmen, aber nicht gegen die Abmahnung sodern gegen die Ursache der Abmahnung. Vor allem schreibt Überlastungsanzeigen , in dem Fall ist der AG im Zugzwang da er verantwortlich ist wenn es wegen Überlastung zu Fehlern kommt. Ansonsten haftet immer die Pflegekraft und der AG redet sich raus mit " mir hat ja keiner was gesagt ansonsten hätte ich ja gehandelt"

N
nicoline

07.11.2009 um 21:41 Uhr

Biggy Nicoline du hast recht, Pflegkräfte sind permanent überlastet und dann passieren mehr Fehler und ich hab durchaus Verständis dafür. Wenn ich aber bei uns Kolleginnen anspreche weil sie sich beklagen wegen Personalmangel, dass sie Überlastungsanzeigen schreiben sollen dann ist ja alles nicht so schlimm. Es wird nicht mehr Personal geben wenn Pflegekräfte weiterhin die Opferrolle spielen und alles hinnehmen. Einstimmig zugestimmt!!!!!!!

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