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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zugangsberechtigung in alle Betriebsbereiche für Betriebsräte?

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Verschiedene Bereiche unserer Firma sind mit einem Chip-System gesichert. D.h., nicht jeder MA hat Zugangsberechtigung für jeden Bereich. Bis vor einiger Zeit war ich in einem so gesicherten Bereich beschäftigt und wurde dann in einen nicht gesicherten Bereich versetzt. Mit meinem Chip konnte ich ungehindert in alle Bereiche des Unternehmens hinein. In meiner Funktion als Betriebsrätin habe ich das auch genutzt, nachdem ich nicht mehr in einem gesicherten Bereich tätig war. Nun soll ich den Chip abgeben. Prinzipiell ja richtig. Aber: als Betriebsrätin möchte ich gerne Zugang zu allen Bereichen des Betriebs haben. Habe ich einen Anspruch darauf? Theoretisch kann ich auch in die gesicherten Bereiche hinein, wenn mich ein Kollege mitnimmt. Kann mir der Chef untersagen, einen Bereich zu betreten, für den man einen Sicherheitsausweis benötigt, den ich nicht habe, den man aber durchaus für mich beantragen könnte? Ich habe den Eindruck, dass man mich in meiner Funktion als Betriebsrätin daran hindern möchte, dahin zu gehen, wo ich will und man deshalb den Chip zurück fordert.

10.47506

Community-Antworten (6)

N
nicoline

03.11.2009 um 18:16 Uhr

seesee Zugangsrecht des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat einen durchsetzbaren Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber den Betriebsratsmitgliedern den Zutritt auch zu den einzelnen Arbeitsplätzen der Beschäftigten ermöglicht. Der Nachweis eines berechtigten Interesses an dem Zugang ist nicht erforderlich. Das Zugangsrecht erstreckt sich auch auf solche Räume, deren Betreten nur bestimmten Beschäftigten erlaubt ist. Der Arbeitgeber darf den Betriebsrat nicht darauf verweisen, daß die Information der in solchen Bereichen beschäftigten Mitarbeitern nur außerhalb der nicht allgemeinzugänglichen Räume erfolgen darf. Im vorliegenden Fall wurde Mitgliedern des Betriebsrats der Zugang zu Räumlichkeiten eines Lagerbereichs, der nur mit Zutritt einer Code-Karte möglich ist, verweigert (Aktenzeichen: Arbeitsgericht Hamburg, Az.: 25 GaBV 4/97).(jlp)

http://www.channelpartner.de/sonstiges/607798/index.html

S
seesee

03.11.2009 um 19:00 Uhr

wow, danke...

N
nicoline

03.11.2009 um 19:25 Uhr

gerne ;-))) gegoogelt unter "Zugangsrechte Betriebsrat".

S
seesee

03.11.2009 um 23:06 Uhr

Und oft ist das Naheliegende doch so fern.... :o)

N
nicoline

03.11.2009 um 23:09 Uhr

Oh wie wahr..... :o)))))

R
rkoch

04.11.2009 um 10:47 Uhr

@seesee

Der Vollständigkeit halber: "ermöglicht" heißt natürlich nicht, das er Dir den Chip wieder geben muss. Der AG kann immer noch verlangen, das Du vor Betreten der entsprechenden Räume höflich darum bittest. Und je nachdem warum diese Räume gesperrt sind kann er natürlich dir auch eine Begleitung zur Seite stellen, schon damit Dir nichts passiert oder Du aus Unkenntnis Schäden verursachst, z.B. im Reinraum oder in Räumen mit potentiell gefährlicher Atmosphäre z.B. Lackiererei oder Galvanik. Aber das weißt du als ehemalige Mitarbeiterin in derartigen Bereichen besser als ich :-).

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