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Freistellung eines Azubis - kann der BR da zustimmen?

N
Natascha
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir hoffen ihr könnt uns helfen. Ein Azubi ist in zwei Monaten mit der Ausbildung fertig. Jetzt haben wir folgendes Problem. Der Azubi möchte für den Rest der Ausbilgung freigestellt werden, weil, so seine Aussage er ja bei uns nicht mehr lernen würde. Er macht nur Hilfsarbeiten, weil Arbeitskräfte fehlen, liegt ständig mit dem Meister und seinen Kollegen im Streit. Lässt sich krank schreiben ist Mo - Fr. geht Sonntags Fussballspielen und lässt sich Mont. wieder für eine Woche krank schreiben. Was soll man mit so einem Azubi machen? Wir haben uns jetzt mit dem zuständigen Vorgesetzten so geeinigt, dass der Azubi ein Schreiben aufsetzt, dass er freigestellt werden möchte. Die Firma ist bereit die Hälfte des Lohnes zu bezahlen. Um ganz sicher zu sein meine Frage, kann der BR da zustimmen?

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Community-Antworten (9)

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DerNeue

03.11.2009 um 14:12 Uhr

Hallo natascha! Wenn ein Azubi mit seiner Ausbildung fertig ist, bin ich der Meinung seine Ausbildungszeit ist damit auch beendet, oder? Kläre mich doch bitte mal auf. DerNeue

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Immie

03.11.2009 um 15:01 Uhr

@natascha Was soll man dazu sagen...

B
Biggy

03.11.2009 um 16:06 Uhr

Wann endet ein Ausbildungsverhältnis?

Ein Berufsausbildungsverhältnis endet laut Gesetz mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit. Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Dagegen verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis nicht, wenn die Abschlussprüfung hinter dem vertraglich festgelegten Ende der Ausbildung liegt. Das Berufsausbildungsgesetz (BBiG) sieht keine automatische Verlängerung für solche Fälle vor.

R
rkoch

04.11.2009 um 10:20 Uhr

@Immie: "Die Azubis von heute" ? :-)

Ich denke da immer an den Grundsatz "Lehrjahre sind keine Herrenjahre". Zwar hat der Auszubildende tatsächlich einen Anspruch darauf, das er zu seiner AUSBILDUNG beschäftigt wird, aber sofern die "Hilfsarbeiten" nicht vollkommen an seinem Ausbildungsziel vorbeigehen, läuft das m.E. nach unter "Erfahrungen sammeln". Und falls diese Arbeiten mit der Ausbildung absolut nichts zu tun haben würde ich als BR mal mit meinem AG reden - und nicht das Kind noch tiefer in den Brunnen fallen lassen.

Wie war das nochmal mit §13 bzw. z.B. §14 (1) Nr. 5 bzw. §14 (2) BBiG?

Ich kann den AG nicht ganz verstehen, der einer Freistellung bei Fortzahlung seines Lohnes (wenn auch nur der Hälfte) zuzustimmt. Abgesehen davon, das der Azubi Anspruch auf vollen Lohn hat wenn er arbeitet - oder eben keine Anspruch auf Lohn hat wenn er NICHT arbeitet: Wenn der junge Herr Sonntags Fußballspielen kann, dann aber wieder krank ist, würde ich ihm mal den MDK auf den Hals hetzen. Und wenn das Fußballspielen der Grund für seine Dauererkrankung ist, würde ich ihm das Fußballspielen verbieten - das läuft bei ständiger Widerholung ja fast schon unter absichtliche Schädigung der Arbeitskraft. Rein statistisch ist es unwahrscheinlich, das man sich bei jedem einzelnen Fußballspiel unabsichtlich verletzt. Und falls man krank Fußball spielt und damit seine Gesundheit aufs Spiel setzt .....

So geht es doch nun wirklich nicht. Was für eine Art AN soll denn aus dem Kerl mal werden? Fußballprofi?

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Immie

04.11.2009 um 10:24 Uhr

@rkoch Ist schon schade, das man bei einigen Auszubildenden froh ist, wenn sie nicht da sind.

M
Mainpower

04.11.2009 um 10:42 Uhr

Hallo, was ist das Ende vom Lied? Ausbildung fertig-Bescchäftigungsverhältnis fertig!!!! In so einem fall-RICHTIG SO!!

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Immie

04.11.2009 um 10:51 Uhr

Die Frage ist... kann er wirklich nichts mehr lernen? Kann er alles was für die Prüfung nötig ist? Oder leidet er an heilloser Selbstüberschätzung? Mal angenommen er wird Freigestellt...fällt durch die Prüfung... Hat man ihn dann noch mal ein halbes Jahr nörgelnd im Betrieb?

R
rkoch

04.11.2009 um 10:57 Uhr

Ach ja, die eigentliche Frage von natascha ist noch unbeantwortet:

kann der BR da zustimmen?

Abgesehen davon das der BR bzw. die JAV Mitbestimmungsrechte bei der Ausgestaltung der Ausbildung hat, gehen den BR Vertragsfragen wie die "Freistellung bei halbem Lohn" eigentlich gar nichts an. Wenn die Vertragsschließenden eine derartige Geschichte vereinbaren, dann tun sie das. Zwar hat der BR nach §87 bei Lohn- und AZ-fragen mitzubestimmen, aber da muss ein kollektiver Zusammenhang bestehen, also quasi nur, wenn diese Regelung zukünftig für alle Azubis gelten soll. Ich als BR würde dem AG aber schon sagen, das ich das Verhalten des Azubi nicht auch noch belohnen würde.

R
rkoch

04.11.2009 um 11:01 Uhr

@Immie

Die Frage hab ich mir auch schon gestellt. Wie der AG aus einer derartigen Sache rauskommen will ist mir schleierhaft. Wahrscheinlich stellen sie ihn dann bis zur Wiederholungsprüfung (also längstens ein Jahr) auch noch unter halber Lohnfortzahlung frei...... Sachen gibts...

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