Erstellt am 03.11.2009 um 13:12 Uhr von DerNeue
Hallo natascha!
Wenn ein Azubi mit seiner Ausbildung fertig ist, bin ich der Meinung seine Ausbildungszeit ist damit auch beendet, oder? Kläre mich doch bitte mal auf.
DerNeue
Erstellt am 03.11.2009 um 14:01 Uhr von Immie
@natascha
Was soll man dazu sagen...
Erstellt am 03.11.2009 um 15:06 Uhr von Biggy
Wann endet ein Ausbildungsverhältnis?
Ein Berufsausbildungsverhältnis endet laut Gesetz mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit. Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Dagegen verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis nicht, wenn die Abschlussprüfung hinter dem vertraglich festgelegten Ende der Ausbildung liegt. Das Berufsausbildungsgesetz (BBiG) sieht keine automatische Verlängerung für solche Fälle vor.
Erstellt am 04.11.2009 um 09:20 Uhr von rkoch
@Immie: "Die Azubis von heute" ? :-)
Ich denke da immer an den Grundsatz "Lehrjahre sind keine Herrenjahre". Zwar hat der Auszubildende tatsächlich einen Anspruch darauf, das er zu seiner AUSBILDUNG beschäftigt wird, aber sofern die "Hilfsarbeiten" nicht vollkommen an seinem Ausbildungsziel vorbeigehen, läuft das m.E. nach unter "Erfahrungen sammeln". Und falls diese Arbeiten mit der Ausbildung absolut nichts zu tun haben würde ich als BR mal mit meinem AG reden - und nicht das Kind noch tiefer in den Brunnen fallen lassen.
Wie war das nochmal mit §13 bzw. z.B. §14 (1) Nr. 5 bzw. §14 (2) BBiG?
Ich kann den AG nicht ganz verstehen, der einer Freistellung bei Fortzahlung seines Lohnes (wenn auch nur der Hälfte) zuzustimmt. Abgesehen davon, das der Azubi Anspruch auf vollen Lohn hat wenn er arbeitet - oder eben keine Anspruch auf Lohn hat wenn er NICHT arbeitet: Wenn der junge Herr Sonntags Fußballspielen kann, dann aber wieder krank ist, würde ich ihm mal den MDK auf den Hals hetzen. Und wenn das Fußballspielen der Grund für seine Dauererkrankung ist, würde ich ihm das Fußballspielen verbieten - das läuft bei ständiger Widerholung ja fast schon unter absichtliche Schädigung der Arbeitskraft. Rein statistisch ist es unwahrscheinlich, das man sich bei jedem einzelnen Fußballspiel unabsichtlich verletzt. Und falls man krank Fußball spielt und damit seine Gesundheit aufs Spiel setzt .....
So geht es doch nun wirklich nicht. Was für eine Art AN soll denn aus dem Kerl mal werden? Fußballprofi?
Erstellt am 04.11.2009 um 09:24 Uhr von Immie
@rkoch
Ist schon schade, das man bei einigen Auszubildenden froh ist, wenn sie nicht da sind.
Erstellt am 04.11.2009 um 09:42 Uhr von mainpower
Hallo,
was ist das Ende vom Lied?
Ausbildung fertig-Bescchäftigungsverhältnis fertig!!!!
In so einem fall-RICHTIG SO!!
Erstellt am 04.11.2009 um 09:51 Uhr von Immie
Die Frage ist...
kann er wirklich nichts mehr lernen? Kann er alles was für die Prüfung nötig ist? Oder leidet er an heilloser Selbstüberschätzung?
Mal angenommen er wird Freigestellt...fällt durch die Prüfung...
Hat man ihn dann noch mal ein halbes Jahr nörgelnd im Betrieb?
Erstellt am 04.11.2009 um 09:57 Uhr von rkoch
Ach ja, die eigentliche Frage von natascha ist noch unbeantwortet:
> kann der BR da zustimmen?
Abgesehen davon das der BR bzw. die JAV Mitbestimmungsrechte bei der Ausgestaltung der Ausbildung hat, gehen den BR Vertragsfragen wie die "Freistellung bei halbem Lohn" eigentlich gar nichts an. Wenn die Vertragsschließenden eine derartige Geschichte vereinbaren, dann tun sie das. Zwar hat der BR nach §87 bei Lohn- und AZ-fragen mitzubestimmen, aber da muss ein kollektiver Zusammenhang bestehen, also quasi nur, wenn diese Regelung zukünftig für alle Azubis gelten soll. Ich als BR würde dem AG aber schon sagen, das ich das Verhalten des Azubi nicht auch noch belohnen würde.
Erstellt am 04.11.2009 um 10:01 Uhr von rkoch
@Immie
Die Frage hab ich mir auch schon gestellt. Wie der AG aus einer derartigen Sache rauskommen will ist mir schleierhaft. Wahrscheinlich stellen sie ihn dann bis zur Wiederholungsprüfung (also längstens ein Jahr) auch noch unter halber Lohnfortzahlung frei......
Sachen gibts...