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Corona und Betriebsversammlung

AF
August Franz
Sep 2020 bearbeitet

Seit letztes Jahr 2019, Dezember, wurden bei uns keine Betriebsversammlungen gemacht? Kann der Arbeitgeber etwas gegen uns unternehmen ? Aufl¨sung BR ?

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Community-Antworten (15)

K
kratzbürste

27.09.2020 um 17:11 Uhr

Im Prinzip schon. Es dürfte aber angesichts der Situation äußerst fraglich sein, ob ein Gericht auf grobe Amtspflichtsverletzung erkennt.

Aber wie wäre es mit einem größeren Versammlungsraum oder mit Teil- oder Abteilungsversammlungen. Man kann sich nicht immer hinter Corona verstecken.

M
Moreno

27.09.2020 um 18:20 Uhr

Man kann sich nicht immer hinter Corona verstecken.....eine selten dämliche Aussage!

K
kratzbürste

27.09.2020 um 18:27 Uhr

Dann denke noch einmal darüber nach. Vielleicht verstehst du es dann auch.

AF
August Franz

27.09.2020 um 18:28 Uhr

Vielen dank, dachte ich mir schon, also Chef hat recht.

AF
August Franz

27.09.2020 um 18:30 Uhr

Bin noch recht neu im Geschehen, und dachte es mir schon, nur jeder im BR hat eine andere Meinung. Man braucht ab un zu eine Bestätigung, und es geht hier nicht um "denke mal nach" sondern was "Rechtens" ist.

M
Moreno

27.09.2020 um 22:24 Uhr

Kratzbürste denk du Mal lieber nach! Es gibt Einrichtungen die streng getrennt werden damit nicht der ganze Betrieb auf einmal schließen muss. Wenn jetzt der BR alle Mitarbeiter auf einen Haufen haben will ist dies nur dumm! Es gibt genügend andere Möglichkeiten die Belegschaft auf dem Laufenden zu halten!

D
DummerHund

27.09.2020 um 22:44 Uhr

Bin da voll bei Kratzbürste, denn sie schreibt ja "Aber wie wäre es mit einem größeren Versammlungsraum oder mit Teil- oder Abteilungsversammlungen." Je nach Größe des Betriebes kann man durchaus zB ein Kinosaal anmieten wo abstandsregeln eingehalten werden können. Ob nun alle gemeinsam oder mit Teil- oder Abteilungsversammlungen, kann man aus der Ferne nicht beurteilen.

E
Enzo1977

27.09.2020 um 23:07 Uhr

Wieso macht ihr die Betriebsversammlung nicht per Videokonferenz? Handhaben wir seit März so.

D
DummerHund

27.09.2020 um 23:45 Uhr

Enzo1977 verwechselst du hier vielleicht Betriebsratssitzung mit Betriebsversammlung?

U
UliPK

28.09.2020 um 07:16 Uhr

Bin da eher bei Moreno Wie so das Risiko eingehen die ganze Firma lahm zu legen nur, um dem Gesetz genüge zu tun, das einen derartigen Fall gar nicht berücksichtigt. Ich setze lieber den BR in die nähe des 23ers, als alle Mitarbeiter einer Gefährdung auszusetzen.

H
HansMoser

28.09.2020 um 08:26 Uhr

Bei uns im Unternehmen werden Seit Corona Betriebsversammlungen über Präsentationen abgearbeitet. Die 2 Freigestellen BR Mitglieder gehen durch die Mannschaft und holen vorab Fragen der Belegschaft ein und diese werden zusammen mit allen Betriebsversammlung relevanten Themen in einer Präsentation aufgearbeitet und dann als Rundmail in ganzen Unternehmen verschickt. Diese Lösung kommt sehr gut an sowohl bei dem AG als auch bei den Mitarbeitern.

U
UdoWoe

28.09.2020 um 10:39 Uhr

Wir werden bei uns auch die Betriebsversammlung per Podcast durchführen. Da wir keinerlei Räumlichkeiten habe, in denen wir unsere Belegschaft mit den entsprechenden Abständen unterbringen können. Wir haben das mit der GL abgesprochen und uns auch zusichern lassen (schriftlich), dass der AG nichts dagegen unternimmt. Wir haben die MA über unseren "Newsletter" informiert und aufgefordert Fragen zu stellen. Wir hatten mal vor einigen Jahren eine geteilte BV gemacht, die beiden sind so unterschiedliche ausgefallen, dass wir dies nicht mehr machen wollen und uns deshalb dieses Jahr für eine BV mit Hilfe von Podcast entschieden haben.

G
ganther

28.09.2020 um 13:27 Uhr

kein! deutsches Gericht wird hier eine grobe! Pflichtverletzung sehen. Welche Möglichkeiten ihr überhaupt habt, hängt natürlich von den konkreten Umständen ab. Wir sind ein Betrieb mit nahezu 5000 Menschen. Da findest Du vor Ort keine Räumlichkeiten in denen man ein Hygienekonzept umsetzen könnte. Und ein Fußballstadion wäre ja wohl quatsch. Außerdem wäre selbst das in Bayern noch sehr schwierig. und Webcast ist auch mehr als schwierig. Wenn wir nun mit Abteilungsversammlungen anfangen, dann macht der BR nichts anderes mehr und die Aufgaben werden gerade ja nicht weniger. Bei uns in der Stadt gibt es noch das Beispiel eines großen Automobilzulieferers. Der will gerade mehrere hundert Leute raus werfen. Der BR wollte eine Betriebsversammlung machen. AG rennt zum Gesundheitsamt. Die haben die Versammlung untersagt und der BR verhandelt immer noch, wie man das trotzdem noch machen könnte. Der BR dort will halt ein wenig die Krallen zeigen und die MA zum Kampf mobilisieren. Kenne den BRV, der sagt, dass ihm das mit Video und Co kaum gelingen wird. Insbesondere muss er die Menschen im Werk erreichen und da fehlt es dann schon an Ausstattung.

L
Lofoten

28.09.2020 um 13:39 Uhr

Wir sind ein Betrieb mit gut 500 Leuten und in der Pflege. Wir bieten nun Abteilungsversammlungen an. Welches Team will kann sich melden und dann organisieren wir das. Zwingen können wir keinen und es muss in die Abläufe passen. Video ist bei uns ausgeschlossen. Wer hat schon einen Bildschirm am Arbeitsplatz inn der Pflege? :-)

AF
August Franz

28.09.2020 um 21:01 Uhr

Nein, schon Betriebsversammlung es wurde dieses Jahr noch keine gemacht

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