Erstellt am 27.09.2020 um 15:11 Uhr von Kratzbürste
Im Prinzip schon. Es dürfte aber angesichts der Situation äußerst fraglich sein, ob ein Gericht auf grobe Amtspflichtsverletzung erkennt.
Aber wie wäre es mit einem größeren Versammlungsraum oder mit Teil- oder Abteilungsversammlungen. Man kann sich nicht immer hinter Corona verstecken.
Erstellt am 27.09.2020 um 16:20 Uhr von Moreno
Man kann sich nicht immer hinter Corona verstecken.....eine selten dämliche Aussage!
Erstellt am 27.09.2020 um 16:27 Uhr von Kratzbürste
Dann denke noch einmal darüber nach. Vielleicht verstehst du es dann auch.
Erstellt am 27.09.2020 um 16:30 Uhr von August Franz
Bin noch recht neu im Geschehen, und dachte es mir schon, nur jeder im BR hat eine andere Meinung. Man braucht ab un zu eine Bestätigung, und es geht hier nicht um "denke mal nach" sondern was "Rechtens" ist.
Erstellt am 27.09.2020 um 20:24 Uhr von Moreno
Kratzbürste denk du Mal lieber nach! Es gibt Einrichtungen die streng getrennt werden damit nicht der ganze Betrieb auf einmal schließen muss. Wenn jetzt der BR alle Mitarbeiter auf einen Haufen haben will ist dies nur dumm! Es gibt genügend andere Möglichkeiten die Belegschaft auf dem Laufenden zu halten!
Erstellt am 27.09.2020 um 20:44 Uhr von Dummerhund
Bin da voll bei Kratzbürste, denn sie schreibt ja "Aber wie wäre es mit einem größeren Versammlungsraum oder mit Teil- oder Abteilungsversammlungen."
Je nach Größe des Betriebes kann man durchaus zB ein Kinosaal anmieten wo abstandsregeln eingehalten werden können. Ob nun alle gemeinsam oder mit Teil- oder Abteilungsversammlungen, kann man aus der Ferne nicht beurteilen.
Erstellt am 27.09.2020 um 21:07 Uhr von Enzo1977
Wieso macht ihr die Betriebsversammlung nicht per Videokonferenz? Handhaben wir seit März so.
Erstellt am 27.09.2020 um 21:45 Uhr von Dummerhund
Enzo1977 verwechselst du hier vielleicht Betriebsratssitzung mit Betriebsversammlung?
Erstellt am 28.09.2020 um 05:16 Uhr von UliPK
Bin da eher bei Moreno
Wie so das Risiko eingehen die ganze Firma lahm zu legen nur, um dem Gesetz genüge zu tun, das einen derartigen Fall gar nicht berücksichtigt. Ich setze lieber den BR in die nähe des 23ers, als alle Mitarbeiter einer Gefährdung auszusetzen.
Erstellt am 28.09.2020 um 06:26 Uhr von HansMoser
Bei uns im Unternehmen werden Seit Corona Betriebsversammlungen über Präsentationen abgearbeitet. Die 2 Freigestellen BR Mitglieder gehen durch die Mannschaft und holen vorab Fragen der Belegschaft ein und diese werden zusammen mit allen Betriebsversammlung relevanten Themen in einer Präsentation aufgearbeitet und dann als Rundmail in ganzen Unternehmen verschickt. Diese Lösung kommt sehr gut an sowohl bei dem AG als auch bei den Mitarbeitern.
Erstellt am 28.09.2020 um 08:39 Uhr von UdoWoe
Wir werden bei uns auch die Betriebsversammlung per Podcast durchführen. Da wir keinerlei Räumlichkeiten habe, in denen wir unsere Belegschaft mit den entsprechenden Abständen unterbringen können.
Wir haben das mit der GL abgesprochen und uns auch zusichern lassen (schriftlich), dass der AG nichts dagegen unternimmt.
Wir haben die MA über unseren "Newsletter" informiert und aufgefordert Fragen zu stellen. Wir hatten mal vor einigen Jahren eine geteilte BV gemacht, die beiden sind so unterschiedliche ausgefallen, dass wir dies nicht mehr machen wollen und uns deshalb dieses Jahr für eine BV mit Hilfe von Podcast entschieden haben.
Erstellt am 28.09.2020 um 11:27 Uhr von ganther
kein! deutsches Gericht wird hier eine grobe! Pflichtverletzung sehen. Welche Möglichkeiten ihr überhaupt habt, hängt natürlich von den konkreten Umständen ab. Wir sind ein Betrieb mit nahezu 5000 Menschen. Da findest Du vor Ort keine Räumlichkeiten in denen man ein Hygienekonzept umsetzen könnte. Und ein Fußballstadion wäre ja wohl quatsch. Außerdem wäre selbst das in Bayern noch sehr schwierig. und Webcast ist auch mehr als schwierig. Wenn wir nun mit Abteilungsversammlungen anfangen, dann macht der BR nichts anderes mehr und die Aufgaben werden gerade ja nicht weniger. Bei uns in der Stadt gibt es noch das Beispiel eines großen Automobilzulieferers. Der will gerade mehrere hundert Leute raus werfen. Der BR wollte eine Betriebsversammlung machen. AG rennt zum Gesundheitsamt. Die haben die Versammlung untersagt und der BR verhandelt immer noch, wie man das trotzdem noch machen könnte. Der BR dort will halt ein wenig die Krallen zeigen und die MA zum Kampf mobilisieren. Kenne den BRV, der sagt, dass ihm das mit Video und Co kaum gelingen wird. Insbesondere muss er die Menschen im Werk erreichen und da fehlt es dann schon an Ausstattung.
Erstellt am 28.09.2020 um 11:39 Uhr von Lofoten
Wir sind ein Betrieb mit gut 500 Leuten und in der Pflege. Wir bieten nun Abteilungsversammlungen an. Welches Team will kann sich melden und dann organisieren wir das. Zwingen können wir keinen und es muss in die Abläufe passen. Video ist bei uns ausgeschlossen. Wer hat schon einen Bildschirm am Arbeitsplatz inn der Pflege? :-)
Erstellt am 28.09.2020 um 19:01 Uhr von August Franz
Nein, schon Betriebsversammlung es wurde dieses Jahr noch keine gemacht