Kündigung eines 60 Jährigen AN
Betriebsbedingte Kündigung eines 60 Jährigen AN und über 10 Jahre im Betrieb.
Wie sollen wir als Betriebsrat auf Anhörung reagieren?
Gibt es ein Muster-Schreiben zur Kenntnisnahme?
Community-Antworten (3)
26.10.2010 um 21:03 Uhr
. . . wie ist denn die Meinung des BR zu dieser Kündigung und wie diejeneige des AN (manche rechnen: 2 Jahre ALG, vielleicht noch 78 Wochen AU und dann mit wenig Abstrichen in Rente) ?
26.10.2010 um 22:19 Uhr
Betriebsbedingte Kündigung = wurde die Sozialauswahl durchgeführt??? Zwingend!!
27.10.2010 um 11:27 Uhr
Wie sollen wir als Betriebsrat auf Anhörung reagieren?
Auf jeden Fall (ob der AN will oder nicht): Widerspruch formulieren! Bei der vorliegenden Situation sind die Chancen auch ohne weiter Kenntnis der Sachlage sehr gut, das sich folgendes formulieren läßt:
Der Betriebsrat widerspricht der betriebsbedingten Kündigung von Herrn X, da die Sozialauswahl fehlerhaft ist. Herr X wurde gekündigt, obwohl die Mitarbeiter Herr A, Herr B, Herr C und Frau D mit Herrn X vergleichbare AN sind, diese aber in die Sozialauswahl nicht, bzw. nicht in angemessenem Maße einbezogen wurden.
Natürlich MUSS es tatsächlich vergleichbare AN geben (wobei dieser Begriff sehr weit zu fassen ist - zumindest für den Widerspruch) und diese müssen auch benannt werden - außer der AN hat in einer größeren Abteilung gearbeitet und diese AN wären alle vergleichbar, dann reicht der Hinweis auf die X AN in seiner Abteilung.
Ob die Sozialauswahl dann tatsächlich fehlerhaft war geht Euch nix an, das klärt das Gericht. Aber wichtig ist die Rechtsfolge des Widerspruchs: Anspruch auf WEITERBESCHÄFTIGUNG bis zum Abschluß des Verfahrens - also ggf. bis zum BAG - was einige Jahre dauert und dann kann es dem Kollegen egal sein was rauskommt. Ohne Widerspruch endet das Verfahren in der Regel vor dem ArbG mit Vergleich, da der AN sonst ohne Einkommen dasteht. Der Widerspruch tut auch dann nicht weh, wenn der Kollege freiwillig geht, denn dann ist das ein Papier ohne Wert.
Gibt es ein Muster-Schreiben zur Kenntnisnahme?
Nein, und KENNTNISNAHME ist mit 99%iger Garantie die falsche Reaktion des BR.
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