Betriebsratswahl erforderlich?
Hallo zusammen,
in unserem Betrieb ist der Mitarbeiterzahl entsprechend ein 9er-Gremium zu wählen. Nun ist es so, dass wir zunächst die gewählten 9 plus 3 Ersatzmitglieder waren. Nun sind nach und nach nur 6 Mitglieder vorhanden. Nach meiner Meinung müßten wir schon längst gewählt haben ... die Vorsitzenden vertreten die Auffassung, dass eine Wahl aktuell nicht erforderlich sei, da wir aufgrund einer entsprechenden Mitteilung an die Geschäftsführung (angeblich?) arbeitsfähig sind und es jetzt eh keine neuen Kandidaten gäbe ...!?! Wie seht ihr das? Danke für eure Einschätzungen!
Community-Antworten (2)
25.09.2020 um 20:22 Uhr
Seit wann kann der AG Gesetze beeinflussen.
Das BetrVG ist eindeutig und zwingend: Neuwahlen.
Und wenn der AG unliebsame Mitarbeiter loswerden will, wird er sich plötzlich nicht mehr an seine Worte erinnern wollen.
25.09.2020 um 22:47 Uhr
Was ist daran nicht zu verstehen? §13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG "(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist"
Und mal was zu lesen: https://www.gloistein-partner.de/absinken-der-gesamtzahl-der-betriebsratsmitglieder-unter-die-vorgeschriebene-mitgliederzahl-auswirkungen-fuer-den-betriebsrat-und-neuwahl
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