W.A.F. LogoSeminare

Ebenfalls Fahrt zur BR-Sitzung an freien Arbeitstagen wegen Schichtdienst?

S
sandmann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo @all. Wie sieht das denn im folgenden Fall aus: Ich arbeite im Schichtdienst/ Wechseldienst. Der Dienstplan steht Wochen im voraus fest. Nun ist es oft der Fall, dass ich an Tagen, an denen wir BR-Sitzung haben, eigentlich im Dientsplan mit frei stehe. Die Zeit, die ich dann an der BR-Sitzung teilnehme, bekomme ich natürlich vergütet, d.h. die Stunden der BR-Sitzung bekomme ich auf mein Gleitzeitkonto gutgeschrieben. Was ist denn mit der Fahrtzeit? Muss ich die nicht auch vergütet bekommen? Was ist mit Fahrtkosten? Mir entstehen ja dadurch zusätzliche Kosten, die ich sonst nicht hätte. Mein AG ist der Meinung, man solle dann ein Ersatzmitglied einladen?!

Danke für euere Antworten. Gruss Sandmann

4.86003

Community-Antworten (3)

R
rainerw

01.11.2009 um 17:28 Uhr

@sandmann Was der AG meint ist völlig uninntressant. Es kann nicht einerseits sein das er in der Vergangenheit die Zeit in der Du außerhalb Deiner eigentlichen Arbeitszeit Vergütet bekommst und der AG von heute und morgen sagt ladet ein Ersatzmitglied. Wann ein Ersatzmitglied zu laden ist findest Du auf folgender Seite: http://www.aib-web.de/aib/Ausgabe-10-06/Zusatzinfos/Ersatzmitglieder.pdf?PHPSESSID=9d5054588fdb65e6fc9d1ea5d27e309d&PHPSESSID=b87566eee05427d9af46dfaa19084793 Zum Zweiten sind Fahrzeiten zur Betriebsratssitzung zu bezahlen. Auf der schnelle habe ich mal ein Urteil raus gesucht, das zwar nicht expliziet auf deine problematik passt, aber denoch zeigt was auf Deinen AG zukommen könnte.: http://lexetius.com/2005,1593

S
sandmann

01.11.2009 um 17:32 Uhr

Hallo rainerw,

nicht das wir uns falsch verstehen: es ist nicht so, dass er nun meine Anwesenheit an freien Tagen nicht mehr zahlen will. Mir geht es darum, dass ich der Meinung bin, er müsse mir die Wegezeit "gutschreiben" und für die Fahrtkosten aufkommen! Danke für deine Antwort! Gruss Sandmann

R
rainerw

01.11.2009 um 17:46 Uhr

@ Dann habe ich Dich doch richtig verstanden.

Ihre Antwort