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Bekanntmachung Wahlvorschläge - was wenn die weniger als eine Woche vor dem Wahltermin erfolgt?

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blondie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ist es eigentlich schlimm, wenn zwischen Bekanntmachung der Wahlvorschläge und der Stimmabgabe keine volle Woche liegt? Ich hab` nämlich das Problem, dass am 22.02. 16:00 Uhr Fristende für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist! Danach ist es aber nicht mehr möglich nach der Prüfung die Bekanntgabe auszuhängen, da dann einige Betriebsteile schon geschlossen haben. Reicht es dann auch noch die Bekanntgabe am 23.02. zu machen oder ist das schon ein Anfechtungsgrund? Bei uns sind einige der Belegschaft nur damit beschäftigt Anfechtungsgründe zu finden. Vielen Dank im Voraus.

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Community-Antworten (1)

O
Olaf0412

16.02.2006 um 12:10 Uhr

Hallo Blondie!

Es sieht schlecht aus:

Die Frist des § 10 WO ist laut Fitting eine 'wesentliche Verfahrensvorschrift im Sinne des § 19 BetrVG (Wahlanfechtung)'.

Dort wiederum steht geschrieben: 'Die Anfechtung kann darauf gestützt werden, dass gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht verstossen worden ist.'

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