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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fristlose Kündigung

R
rudolfo
Feb 2019 bearbeitet

Kündigung wegen Mutwilliger Beschädigung seiner Persönlichen Schutzbekleitung. Ist dies Rechtens.

Hallo es dreht sich um Arbeitshandschue die nur leicht verschmutzt waren den man dann einfach einen Finger abgeschnitten hat um Neue zu bekommen. Dies haben Zwei Zeugen gesehen.

5.50004

Community-Antworten (4)

E
Erwin

29.10.2009 um 17:16 Uhr

@rudolfo

Wurde diese vom AG gestellt?

Wenn ja, ist sie Eigentum des AG, also Betriebsmittel wie andere auch und dann wäre eine Kündigung möglich.

Man könnte hier aber auch darüber nachdenken ob nicht eine Abmahnung und Kostenersatz durch den AN ausreichend gewesen wäre.

Doch dieses müsste ein Richter letztlich entscheiden.

N
neskia

29.10.2009 um 17:20 Uhr

Wenn der Diebstahl von Müll eine Kündigung rechtfertigt, wieso sollte das bei absichtlicher Zerstörung von Arbeitgebereigentum anders sein?

I
Immie

29.10.2009 um 17:21 Uhr

@rudolfo Möchtest du vielleicht "mutwillig" näher definieren?

K
Kriegsrat

29.10.2009 um 17:39 Uhr

eine vorsätzliche sachbeschädigung ist eine straftat, die wohl einen wichtigen grund für eine fristlose kündigung darstellen könnte................

aber wie so oft, es kommt auf den einzelfall drauf an.........

falls du jedoch keine kündigungsschutzklage erhebst, wird jede kündigung, egal wie abwegig, nach ablauf der 3 wochen klagefrist i.d.r. wirksam......

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