Erstellt am 29.10.2009 um 16:16 Uhr von erwin
@rudolfo
Wurde diese vom AG gestellt?
Wenn ja, ist sie Eigentum des AG, also Betriebsmittel wie andere auch und dann wäre eine Kündigung möglich.
Man könnte hier aber auch darüber nachdenken ob nicht eine Abmahnung und Kostenersatz durch den AN ausreichend gewesen wäre.
Doch dieses müsste ein Richter letztlich entscheiden.
Erstellt am 29.10.2009 um 16:20 Uhr von neskia
Wenn der Diebstahl von Müll eine Kündigung rechtfertigt, wieso sollte das bei absichtlicher Zerstörung von Arbeitgebereigentum anders sein?
Erstellt am 29.10.2009 um 16:21 Uhr von Immie
@rudolfo
Möchtest du vielleicht "mutwillig" näher definieren?
Erstellt am 29.10.2009 um 16:39 Uhr von kriegsrat
eine vorsätzliche sachbeschädigung ist eine straftat, die wohl einen wichtigen grund für eine fristlose kündigung darstellen könnte................
aber wie so oft, es kommt auf den einzelfall drauf an.........
falls du jedoch keine kündigungsschutzklage erhebst, wird jede kündigung, egal wie abwegig, nach ablauf der 3 wochen klagefrist i.d.r. wirksam......