Wer legt Vorsitz im Wahlvorstand fest?
Wir sind im BR aktuell dabei den Wahlvorstand zu benennen. Müssen wir hier auch direkt Vorsitz und Stellvertreter benennen oder macht dies der Wahlvorstand dann selbst?
Community-Antworten (4)
27.10.2009 um 16:00 Uhr
Der Wahlvorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden
27.10.2009 um 16:06 Uhr
Danke für die Antwort. Hat mich gewundert das hier auf der Seite bei den Vordrucken zur Bekanntmachung des Wahlvorstandes durch den Betriebsrat bereits Vorsitz usw angegeben ist.
27.10.2009 um 16:06 Uhr
das ist nicht Korrekt rolfo.
Der Betriebsrat hat als ersten Schritt bei der Durchführung der Betriebsratswahl einen Wahlvorstand durch Beschlussfassung zu bestellen. Wahl des Wahlvorstands (gegebenenfalls mit Erstzmitgliedern, vgl. § 16 Abs. 1 Satz 4 BetrVG) und Wahl des Vorsitzenden des Wahlvorstandes durch Beschluss des Betriebsrats/Betriebsausschusses/zuständigen Sachverständigenausschusses (möglichst in geheimer Abstimmt, vgl. § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG)
27.10.2009 um 20:39 Uhr
Hallo,
§ 16 Bestellung des Wahlvorstands
"(1) Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden."
Das sagt eigendlich alles aus, ohne wenn und aber!
MFG
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