Erstellt am 27.10.2009 um 15:00 Uhr von rolfo
Der Wahlvorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden
Erstellt am 27.10.2009 um 15:06 Uhr von firefighterks
Danke für die Antwort.
Hat mich gewundert das hier auf der Seite bei den Vordrucken zur Bekanntmachung des Wahlvorstandes durch den Betriebsrat bereits Vorsitz usw angegeben ist.
Erstellt am 27.10.2009 um 15:06 Uhr von HHHHHF
das ist nicht Korrekt rolfo.
Der Betriebsrat hat als ersten Schritt bei der Durchführung der Betriebsratswahl einen Wahlvorstand durch Beschlussfassung zu bestellen.
Wahl des Wahlvorstands (gegebenenfalls mit Erstzmitgliedern, vgl. § 16 Abs. 1 Satz 4 BetrVG) und Wahl des Vorsitzenden des Wahlvorstandes durch Beschluss des Betriebsrats/Betriebsausschusses/zuständigen Sachverständigenausschusses (möglichst in geheimer Abstimmt, vgl. § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG)
Erstellt am 27.10.2009 um 19:39 Uhr von Rattle
Hallo,
§ 16 Bestellung des Wahlvorstands
"(1) Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden."
Das sagt eigendlich alles aus, ohne wenn und aber!
MFG