Hallo! Wer legt den Wahlvorstand fest (die Mitglieder und den Vorsitzenden)?
Bedarf die Auswahl der Wahlvorstandsmitglieder einem Beschluss des Betriebsrates?
Und was für einen Vorteil hat eine von der Gewerkschaft erstellte Liste bei einer möglichen Listenwahl?

Danke für die Rückinfo!