Kündigungsschutz durch positive Sozialprognose?
Hallo Mitstreiter, wie sieht es in eurem Unternehmen mit krankheitsbedingten Kündigungen aus? Welche Kriterien werden dort vom Personalwesen benutzt? Länge der AU/ ungünstige Krankheitsprognose etc?!
Ist es richtig, dass der "gefährdete Arbeitnehmer" durch eine Kur automatisch eine günstige Sozialprognose erreicht, da er ja mit dieser Kur erreichen will, schnellstmöglich wieder zu gesunden? Ich meine da mal etwas in einem Gerichtsurteil gelesen zu haben, finde da aber leider nichts mehr darüber. Könnt ihr helfen? Danke!
gruß an alle Sandmann
Community-Antworten (5)
26.10.2009 um 21:29 Uhr
eine Kur soll ja im Regelfall zu einer Verbesseurng der Gesundheit führen. Daher ist eine Kur bei einr anstehenden Kur sicher immer positiv. Außer der Arzt würde schon vor der Kur sagen: "auch mit Kur werden Sie nicht wieder arbeiten können"
26.10.2009 um 21:43 Uhr
Raus zu rechnen sind auch die Zeiten in denen ein AN aufrund eines Arbeitsunfalles eine AU hatte.
27.10.2009 um 01:41 Uhr
@sandmann, unter Prognoseentscheidung des AG mehr zu dem Thema....
lies mal hier: (Unternehmer und Freiberufler) Punkt 5 http://www.stb-fh.de/info/Mai07.html
27.10.2009 um 06:37 Uhr
@pirat Danke für den Link !!! MFG Troisdorfer
27.10.2009 um 16:03 Uhr
Danke @all! Ich wusste, dass ihr mir helfen könnt!
Gruss Sandmann
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