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Kündigung einer Betriebsrätin

RV
Rene V.
Sep 2020 bearbeitet

Moin,

ein Auszubildender hat eine Betriebsrätin bei der Betriebsleiterin angezeigt, dieser Azubi hätte beobachtet, wie diese angeblich 3 Stunden lang - private Telefongespräche geführt hätte. Daraufhin wurde die BR in ihrem Urlaub postalisch fristlos gekündigt. Gremium stimmte ohne Anhörung der Betroffenen zu. (die betroffene Betriebsrätin befand sich damals für die Gegendarstellung im Urlaub). Fakt ist: Nach Recherche telefoniert die BR tatsächlich, aber nur 2 x zeitversetzt 9 + 4Min (ohne Abmeldung beim Vorgesetzten) mit einem anderen BR - Mitglied einer Zweigstelle. Frage: Kann man den Lehrling anzeigen? Wie würde der Strafbestand lauten?

BR-Mitglied musste sich gerichtlich äußern und ihr droht nun der Verlust des Arbeitsplatzes mit allen negativen Aspekten.

Danke

Rene aus Köln

455010

Community-Antworten (10)

K
kratzbürste

19.09.2020 um 20:40 Uhr

Fragt doch mal, was der AG dem Azubi geboten hat.... Den BR sollte man allerdings auch einmal ins Gebet nehmen. Kann man nur hoffen, dass das Gericht ihr Recht gibt und in den Betrieb zurück schickt.

M
Moreno

19.09.2020 um 20:41 Uhr

Wenn der BR einer Kündigung zustimmt gibt es einen ganz normalen Kündigungsprozess und hier wird der AG verlieren wenn es wirklich so war! Wieso einem BRM die Kündigung droht weil er in einem Prozess ausgesagt hat bleibt Dein Geheimnis!

D
DummerHund

19.09.2020 um 22:39 Uhr

Wenn die AN bereits schon Post vom Gericht hatte scheint das ganze schon eine Weile lang zurück liegen. Hier hat die AN hoffentlich nach erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage eingereicht. Ein Anwalt wird sie dann ja wohl haben. Ist die Kündigung nur auf die Aussage des Azubi ohne das die Endgültigen Beweise vor lagen wird der Anwalt ja wissen was für eine Kündigung dies war. Hier müsste es dann ja eine Verdachtskündigung sein. Weiter wäre zu schauen ob dies ordentlich oder außerordentlich war. Spätestens das Gericht wird dies überprüfen. Ist es Nachweislich das die angaben des Azubi nicht stimmen und die AN tatsächlich nur 2 mal mit einem anderem Betriebsrat telefoniert hat, wäre hier eine Abmahnung ausreichend gewesen. Grund, sie hat sich nicht ordentlich zur Betriebsratsarbeit ab und wieder angemeldet. Was den Azubi betrifft. Sicher könnte man diesen belangen wegen der falschen Behauptungen (üble Nachrede, Verleumdung). Bei jungen Menschen ist es aber so das man diesen eher ins Gewissen reden sollte anstatt gleich die Keule raus zu holen. Und den BR sollte man Schulungen empfehlen.

C
celestro

20.09.2020 um 01:24 Uhr

"Ist es Nachweislich das die angaben des Azubi nicht stimmen und die AN tatsächlich nur 2 mal mit einem anderem Betriebsrat telefoniert hat, wäre hier eine Abmahnung ausreichend gewesen. Grund, sie hat sich nicht ordentlich zur Betriebsratsarbeit ab und wieder angemeldet."

Ob hier überhaupt eine Abmahnung erteilt werden kann, wissen wir doch gar nicht:

"Der Leitsatz des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts lautet:

„Eine Pflicht des Betriebsratsmitgliedes, sich beim Arbeitgeber für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben abzumelden, entfällt, wenn die Betriebsratsarbeiten so erbracht werden können, dass eine Umorganisation der laufenden Arbeit nicht erforderlich ist.“

bei 2 Telefonaten mit einmal 9 Minuten und einmal 4 Minuten Dauer, habe ich bezüglich Abmahnung so meine Zweifel.

D
DummerHund

20.09.2020 um 04:02 Uhr

Ja, aber dazu kennen wir den Betrieb nicht und ob es in irgend einer Weise eine Vor Geschichte gab.

K
krambambuli

20.09.2020 um 10:16 Uhr

Kann man nur hoffen, dass die Kollegin starke Nerven behält und nicht der kleine silberne Geldkoffer das Ziel des AG untermauert.

E
EDDFBR

20.09.2020 um 13:25 Uhr

Wie ein BR Gremium einer Anhörung zur außerordentlichen Kündigung eines BR Mitglieds zustimmen kann, ohne dieses vorher anzuhören, ist mir allerdings auch absolut schleierhaft. Mit solchen Kollegen braucht man keine Feinde mehr ...

M
Moreno

20.09.2020 um 14:56 Uhr

Hmmm gibt halt Menschen die man lieber beim Arbeitsamt statt im Betriebsrat hat ;-)

C
Challenger

20.09.2020 um 15:30 Uhr

Zitat Rene V. : .........Azubi hätte beobachtet, wie diese angeblich 3 Stunden lang - private Telefongespräche geführt hätte.

Zunächst stellt sich die Frage, ob hier nicht ein Kündigungsgrund konstriert wurde. Denn als AG wäre ich stutzig, wenn mir ein Azubi berichten würde, dass es ein BRM dabei beobachtet hätte, wie dieses angeblich 3 Stunden lang private Telefongespräche geführt hätte. Woher nimmt der Azubi diese Zeit ? Und außerdem, woher will es wissen, dass es sich um private Telefongespräche gehandelt hat.

Selbst wenn sich das BRM beim Vorgesetzten nicht ordungsgemäß abgemeldet hätte, dürfte damit kaum der Tatbestand eines schwerwiegenden arbeitsvertraglichen Verstoßes erfüllt sein, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde.

In der Regel ist eine Abmeldung nämlich nur nur dann erforderlich, wenn konkrete arbeitsvertragliche Aufgaben bzw. die Tätigkeiten keine kurzfristige Vertretung erfordert und das Betriebsratsmitglied nicht aus arbeitsorganisatorischen Gründen dauerhaft für den Arbeitgeber erreichbar sein muss und die voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit auch ansonsten keine organisatorischen Vorkehrungen des Arbeitgebers erfordert.

Wenn das BRM tatsächlich nur 2 x zeitversetzt 9 + 4Min (ohne Abmeldung beim Vorgesetzten) mit einem anderen BR - Mitglied einer Zweigstelle telefoniert hat, dürfte das BRM damit, wenn überhaupt, nur im geringen Umfang gegen seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen Vestoßen haben, gegen die eine Abmahnung völlig ausreichend gewesen wäre. Eine fristlose Kündigung ist daher völlig überzogen.

Meiner Auffassung nach dürfte die fristlose Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung wohl kaum standhalten.

W
wdliss

21.09.2020 um 09:23 Uhr

Irgendwie schon ne komische Firma. Da wird eine Kündigung ausgesprochen, vermutlich als Verdachtskündigung, die aber zwingend erforderlich macht, das der Gekündigte vorher zu dem Verdacht Stellung nehmen kann. Der BR stimmt dem ganzen auch noch zu. Und statt sich Sorgen darum zu machen, was hier bei AG und BR falsch läuft möchte der TS dem Azubi juristisch ans Bein pinkeln.

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