Erstellt am 23.10.2009 um 11:38 Uhr von paula
ein BR könnte hier sicher hilfreich sein, aber er wäre auch nicht das Allheilmittel.
Es geht hier erst einmal um eine individualrechtliche Frage. Die Entgeltabsenkung kann nur mit dem einverständnis des MA erfolgen. Da kann der MA "ja" oder auch "nein" sagen. Hier droht der AG mit Kündigung. Dies stellt je nach der Art undf Weise der Formulierung sogar ein strafrechtlich relevantes Verhalten dar.
Wenn der AG tatsächlich kündigen würde, könnten die Vorschriften des KSchG helfen. Eine Kündigung bei der Betriebsgröße bedarf eines Grundes. Den sehe ich hier noch nicht (man muss aber hier den gesamten Sachverhalt kennen. Wirtschaftliche Lage, Restrukturierungskonzepte etc.) aber selbst wenn es einen Grund im Sinne des Gesetzes geben sollte müßte der AG eine Sozialauswahl durchführen. Das bedeutet, er hätte nicht den AN zu kündigen der nicht unterschreiben will sondern den der besten Sozialdaten hat.
Daher in diesem Fall unbedingt innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Das kann man sogar ohne Anwalt in der Rechtsantragsstelle des Gerichts machen.
Ansonsten ein BR scheint bei Euch wirklich notwendig zu sein. Daher würde ich raten mal Kontakt zur Gewerkschaft aufzunehmen. Die helfen da weiter udn wissen was man unternehmen kann
Erstellt am 23.10.2009 um 11:48 Uhr von Oluscha
@ brabus
Dein Chef wird erst mal versuchen über einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag die Gehaltskürzung "einvernehmlich" durchzubekommen. Diesen Nachtrag darfst du keinesfalls unterschreiben, sonst ist die Gehaltskürzung nicht mehr rückgängig zu machen (oder zumindest nur extrem schwer)!
Der nächste Schritt deines Obergurus ist dann, dir eine Änderungskündigung mit dem reduzierten Gehalt auszuhändigen. Jetzt hast du 3 Möglichkeiten:
1. Du unterschreibst diese, dann wirst du zu den geänderten Bedingungen weiterbeschäftigt
2. Du unterschreibst unter dem Vorbehalt, dass die Änderungskündigung nicht sozial ungerechtfertigt ist. Willst du die Gehaltskürzung nicht akzeptieren reichst du bis spätesten 3 Wochen nach deren Erhalt Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein.
3. Du unterschreibst gar nicht, dann bist du unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt
Ich rate dir zu Variante 2. Eine Gehaltskürzung hat in der Regel wenig Chancen vor den Arbeitsgerichten. Außerdem ist das Risiko für dich eher gering. Solltest du doch die Kündigungsschutzklage wider erwarten verlieren, dann wirst du eben zu den geänderten Bedingungen weiterbeschäftigt.
Erstellt am 30.10.2009 um 13:58 Uhr von brabus
Hallo,
Ich bin es wieder ,Es ist schon so weit !! mein chef hat mir heute Ein Änderungskündigung mit dem reduzierten Gehalt ausgehändigt .
nach 15 jahre harte arbeit Schmeisst mich einfach so raus ,und ich soll noch 5 monaten arbeiten als kündigungs frist , ich war sprachlos als er mir die kündigung in mein hand gedrückt hat ,( hier !such dir andere arbeit wo du mehr geld verdienen kannst) das waren seine letzte worte.
Ich weisse nicht wie es weiter geht!!! was solle ich jetzt machen BITTE euch um ein rat !!
Sagen sie mir ihre meinung finden sie das rechtig ?
er hat bestimmt gesetzlich gehandelt oder?steht das gesetzt auf seine seite oder irre ich mich?
Bitte Schreiben sie mir wie solle ich jetzt rechtig handeln.
mfg brabus
Erstellt am 30.10.2009 um 14:40 Uhr von Petrus
Als GEW-Mitglied: SOFORT zur Rechtsstelle der Gewerkschaft.
Sonst: Ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.