Rausschmiß bei einer Versammlung - durch die BRV?
Wir haben bald eine Betriebsversammlung und in unserem Betrieb befindet sich eine unliebsame/kämpferische Mitarbeiterin, die nicht so sehr von unserer BRV gemocht wird.
In der letzten Sitzung sagte die BRV, das sie diese Person bei der Versammlung rausschmeißen wird, falls sie den Mund aufmachen sollte.
Ich persönlich finde das Verhalten der BRV nicht akzeptabel und hab dazu auch ein paar Takte gesagt.
Meine Frage: Darf die BRV überhaupt jemanden bei der BV rausschmeißen. Eine Geschäftsordnung haben wir nicht, wo solches geregelt sein könnte.
Gruß Siggi
Community-Antworten (1)
22.10.2009 um 02:14 Uhr
Siggi Eine Geschäftsordnung wird nicht benötigt. Alle Arbeitnehmer haben das Recht an der Betriebsversammlung teilzunehmen.
Bei Betriebsversammlungen hat der BR das Hausrecht. Arbeitnehmer die diese Versammlung stören, kann der BR entfernen lassen. Nun kann man darüber streiten, was störend ist. Sicherlich sind kritische Arbeitnehmer die auch entsprechende Fragen stellen keine Störenfriede, auch wenn dies einige Betriebsratsmitglieder nicht passt.
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