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Freizeitausgleich für stellv. BRV - wie kann ich in dieser Sache agieren, habe ich ein Mitspracherecht?

P
peppi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe ein riesen Problem, ich bin stellv. Vositzende und vetrete den Vors. wenn er ausser Haus ist, wie diese Woche und nächste wir arbeiten auch Sonn- und Feiertage laut Gesetz muss ich zwischen Mo und Freitag immer einen Tag frei haben da aber unser Büro auch immer besetzt ist kann ich nur den einen Tag in der Woche frei machen, mein AG sagt aber ich soll den Sonntag nehmen da wir da die beste Stärke haben, aber dadurch gehen mir meine Zuschläge flöten wie kann ich in dieser Sache agieren habe ich ein Mitspracherecht

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Community-Antworten (1)

K
Kriegsrat

21.10.2009 um 23:52 Uhr

wie heißt es so schön im kommentar von däubler zum § 37 betrVG Rn66 :

beim freizeitausgleich gelten die gleichen grundsätze wie bei der urlaubsgewährung, wobei sich die zeitliche lage der arbeitsbefreiung vorwiegend nach den wünschen des br-mitglieds richtet, sofern keine betriebsbedingten gründe dagegenstehen

sollte es beim sonntag bleiben muß dir der AG nach dem lohnausfallprinzip die sonntagszuschläge bezahlen, die du allerdings versteuern mußt.......

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