Freizeitausgleich für stellv. BRV - wie kann ich in dieser Sache agieren, habe ich ein Mitspracherecht?
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Community-Antworten (1)
21.10.2009 um 23:52 Uhr
wie heißt es so schön im kommentar von däubler zum § 37 betrVG Rn66 :
beim freizeitausgleich gelten die gleichen grundsätze wie bei der urlaubsgewährung, wobei sich die zeitliche lage der arbeitsbefreiung vorwiegend nach den wünschen des br-mitglieds richtet, sofern keine betriebsbedingten gründe dagegenstehen
sollte es beim sonntag bleiben muß dir der AG nach dem lohnausfallprinzip die sonntagszuschläge bezahlen, die du allerdings versteuern mußt.......
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