Mobbing u. Psychoterror durch Vorgesetzten - wie können wir uns wehren?
wir haben einen vorgesetzten mit dem niemand zusammen arbeiten möchte. es handelt sich um einen psychopathen, der die AN schikaniert u. psychoterror ausübt u. dafür sorgt, dass sie für fehler,die er zu verantworten hat, abgemahnt werden. wie können wir uns wehren? AG wurde schon des öfteren auf problematik hingewiesen, unternimmt aber nichts, auf beschwerden seitens AN wird überhaupt nicht reagiert. wir sind total hilflos.
Community-Antworten (7)
21.10.2009 um 15:40 Uhr
@pesusi habt ihr einen Betriebsrat und wenn ja euch schon mit der Beschwerde über den Vorgesetzten an ihn gewandt?
21.10.2009 um 15:45 Uhr
ja ich frage hier als br!
21.10.2009 um 16:25 Uhr
@ pesusi So einen Fall hatten wir auch.Nach mehrere Beschwerde beim AG haben wir ihm gesagt (unter 4 Augen) es wird nicht so weiter gehen.Keine BV mehr,keine Überstunden mehr, Zusammenarbeit nach § 74 BetrVG -Grundsätze für die Zusammenarbeit-wurde stark leiden,wiel er gegen § 84 BetrVG- Beschwerderecht- verstoßen hat.Durch den Hilfe von § 104 BetrVG -Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer-haben wir das Problem gelöst. Ich sage nicht das es leicht war, gegen den Kollege so zu handeln, weil wir sind auch sein BR nur er wollte nichts von BR hören.Er war Abteilungsaleiter und spielte Gott. Viel Glück tik-tak
21.10.2009 um 16:36 Uhr
danke! es tut gut zu hören, dass es evtl. einen weg gibt, wenn er auch steinig ist. ich dachte auch an §104 wusste nur nicht wie wir vorgehen sollen. hoffe wir werden es schaffen, es ist nicht zum aushalten!!!! lg pesusi
21.10.2009 um 16:51 Uhr
ob ein Fall des § 104 vorliegt läßt sich dem Sachverhalt noch nicht entnehmen. Da brauch es schon eine ganze Menge.
Habt ihr offizielle Beschwerden von MA? Dann verfahrt nah dem durch den BetrVG vorgegebenen Weg. Spätestens in der Einigungstelle könnte es ggf. unangenehm für den AG werden
21.10.2009 um 16:57 Uhr
@pesusi ist der Vorgesetzte Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG? Wenn nicht, könnt ihr den § 104 nicht anwenden. Wenn doch, solltet ihr evtl. euren Rechtsbeistand in der Sache um Rat fragen, ob die konkreten Anlässe den § 104 rechtfertigen, In einer ähnlichen Sache bei uns vor einigen Jahren sagte uns der Anwalt, das die aufgeführten Tatsachen nicht reichen würden.
21.10.2009 um 16:58 Uhr
§§ 75, 84, 85 angucken... Wenn der ArbGeb auch nicht auf die Beschwerde des BR reagiert, E-Stelle nach § 85 (kostet schonmal Kohle), dann §23(3) §104 sollte wirklich nur der allerletzte Ausweg sein.
Oh, Paula war schneller ;-)
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