Erstellt am 21.10.2009 um 13:40 Uhr von BRHexe
@pesusi
habt ihr einen Betriebsrat und wenn ja euch schon mit der Beschwerde über den Vorgesetzten an ihn gewandt?
Erstellt am 21.10.2009 um 13:45 Uhr von pesusi
ja ich frage hier als br!
Erstellt am 21.10.2009 um 14:25 Uhr von tiktak
@ pesusi
So einen Fall hatten wir auch.Nach mehrere Beschwerde beim AG haben wir ihm gesagt
(unter 4 Augen) es wird nicht so weiter gehen.Keine BV mehr,keine Überstunden mehr,
Zusammenarbeit nach § 74 BetrVG -Grundsätze für die Zusammenarbeit-wurde stark
leiden,wiel er gegen § 84 BetrVG- Beschwerderecht- verstoßen hat.Durch den Hilfe von
§ 104 BetrVG -Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer-haben wir das Problem gelöst.
Ich sage nicht das es leicht war, gegen den Kollege so zu handeln, weil wir sind auch sein BR nur er wollte nichts von BR hören.Er war Abteilungsaleiter und spielte Gott.
Viel Glück
tik-tak
Erstellt am 21.10.2009 um 14:36 Uhr von pesusi
danke! es tut gut zu hören, dass es evtl. einen weg gibt, wenn er auch steinig ist. ich dachte auch an §104 wusste nur nicht wie wir vorgehen sollen.
hoffe wir werden es schaffen, es ist nicht zum aushalten!!!!
lg
pesusi
Erstellt am 21.10.2009 um 14:51 Uhr von paula
ob ein Fall des § 104 vorliegt läßt sich dem Sachverhalt noch nicht entnehmen. Da brauch es schon eine ganze Menge.
Habt ihr offizielle Beschwerden von MA? Dann verfahrt nah dem durch den BetrVG vorgegebenen Weg. Spätestens in der Einigungstelle könnte es ggf. unangenehm für den AG werden
Erstellt am 21.10.2009 um 14:57 Uhr von BRHexe
@pesusi
ist der Vorgesetzte Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG? Wenn nicht, könnt ihr den § 104 nicht anwenden. Wenn doch, solltet ihr evtl. euren Rechtsbeistand in der Sache um Rat fragen, ob die konkreten Anlässe den § 104 rechtfertigen, In einer ähnlichen Sache bei uns vor einigen Jahren sagte uns der Anwalt, das die aufgeführten Tatsachen nicht reichen würden.
Erstellt am 21.10.2009 um 14:58 Uhr von Petrus
§§ 75, 84, 85 angucken... Wenn der ArbGeb auch nicht auf die Beschwerde des BR reagiert, E-Stelle nach § 85 (kostet schonmal Kohle), dann §23(3)
§104 sollte wirklich nur der allerletzte Ausweg sein.
Oh, Paula war schneller ;-)