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Wahlvorschlagsliste - Stützunterschriften

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Daniel_Schwarz
Sep 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

in meinem Betrieb mit 89 Beschäftigten gibt es nach Ausscheiden von mehreren BR-Mitgliedern demnächst eine BR-Wahl, und ich als Neuling bin im Wahlvorstand.

Der WV hat mit der GF das Vereinfachte Wahlverfahren vereinbart. Demnach kommt nun nur die Personen/Mehrheitswahl in Frage.

Gilt nun jeder einzelne Kandidat als "eigene Liste" und braucht dementsprechende Stützunterschriften? Gilt hier die 20stel-Regel?

Bei früheren Wahlen wurde wohl einfach ein Zettel ausgehängt, auf dem sich Kandidaten eingetragen haben, oder eintragen ließen, und dahinter konnten sich Unterstützer eintragen. Die Liste wurde laufend ergänzt, bis sie eine Woche vor der Wahlversammlung abgenommen wurde. Ist das eine zulässige Vorgehensweise?

Vielen Dank vorab für die Hilfe

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Community-Antworten (13)

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celestro

15.09.2020 um 19:30 Uhr

"Gilt nun jeder einzelne Kandidat als "eigene Liste" und braucht dementsprechende Stützunterschriften? Gilt hier die 20stel-Regel?"

Ja / Ja

"Bei früheren Wahlen wurde wohl einfach ein Zettel ausgehängt, auf dem sich Kandidaten eingetragen haben, oder eintragen ließen, und dahinter konnten sich Unterstützer eintragen. Die Liste wurde laufend ergänzt, bis sie eine Woche vor der Wahlversammlung abgenommen wurde. Ist das eine zulässige Vorgehensweise?"

Jein! Der Wahlvorstand darf das nicht so machen, jeder sonstige MA aber schon. Man muss dann nur darauf vertrauen, das am Ende wirklich diese Liste fristgerecht dem WV vorgelegt wird.

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Catweazle

15.09.2020 um 20:38 Uhr

Na ja, der Wahlvorstand besteht aus sonstigen MA. Ich würde sagen: "Alles im grünen Bereich."

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krambambuli

15.09.2020 um 21:25 Uhr

Auch hier www.bzo-wissen.de , Betriebsratswahlen

C
celestro

16.09.2020 um 01:57 Uhr

"Na ja, der Wahlvorstand besteht aus sonstigen MA. Ich würde sagen: "Alles im grünen Bereich."

Nein! Der WV besteht aus Mitgliedern des WV.

"Auch hier www.bzo-wissen.de , Betriebsratswahlen"

Und was findet man da zum Thema "Liste aufhängen, wo sich jeder eintragen kann?"

C
Catweazle

16.09.2020 um 02:23 Uhr

Der Wahlvorstand kann keine Wahlvorschläge erstellen und einreichen. Jeder Mitarbeiter kann es aber auch wenn er Mitglied im Wahlvorstand ist.

K
krambambuli

16.09.2020 um 09:41 Uhr

Hallo celestro, jeder der sich die Zeit nimmt und die Texte liest, muss eigentlich zu dem Schluss kommen, dass das mit dem Zettel aufhängen nicht richtig sein kann.

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Daniel_Schwarz

16.09.2020 um 11:41 Uhr

Vielen Dank Euch für die super-schnellen Antworten!! Derzeit sind wir wg AU nur zu zweit im WV, das macht es nicht einfacher. Hier noch ein paar Folgefragen:

Der Aushang des Wahlvorschlags-Zettel bereitet mir auch noch ein wenig Sorgen. Die Meinung im Haus ist "wurde immer schon so gemacht".

Ist ein anonymer Wahlvorschlag in Form des ausgehängten Zettels zulässig, wenn ein eingetragener Kandidat -separat- seine schriftliche Zustimmung gibt?

Als WV muss ich den Zettel a.k.a. Wahlvorschläge ja unverzüglich eingangsbestätigen. D.h. den öffentlichen Aushang müsste ich täglich kontrollieren und ggf dem Wahlvorschlagsvertreter (also dem Kandidaten selber, da ja Personenwahl) gegenüber mitteilen. Was könnte noch problematisch sein an dem Aushang?

C
celestro

16.09.2020 um 12:00 Uhr

Das eigentliche Problem ist ... Personen 1,2 und 3 schreiben sich auf die Liste. Unterstützerunterschriften beziehen sich immer auf die vollständige Liste. Wenn die irgendwo ausgehängt ist, dürfte man rechtlich eigentlich erst die Unterstützerunterschriften sammeln, wenn sich alle eingetragen haben. Nur wann ist der Zeitpunkt "alle haben sich draufgeschrieben"?

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Daniel_Schwarz

16.09.2020 um 12:29 Uhr

Aber.. im Vereinfachten Wahlverfahren gibt es doch keine Liste, nur Personen? Kann das umgangen werden, indem kenntlich gemacht wird, dass sich die Unterstützer-Unterschriften eindeutig auf den Kandidaten beziehen? Notfalls für jeden Kandidaten ein eigener Zettel hängt?

Ich würde ungern als neuer MA das Wurdeimmersogemacht komplett umwerfen. Und nochmal Danke für die Hilfe.

C
Catweazle

16.09.2020 um 12:44 Uhr

celestro, was du schreibst betrifft die Listenwahl. Bei der Personenwahl kann man einen Vorschlag kurz vor Fristende einreichen. Der Wahlvorstand fügt die Vorschläge danach zu einer Liste zusammen. Dann wird es aber problematisch mit den Stützunterschriften.

C
celestro

16.09.2020 um 13:06 Uhr

@Daniel_Schwarz

Es gibt zwar am Ende nur eine Liste, aber vorher ist jeder Wahlvorschlag erst einmal separat als Liste zu behandeln.

@catweazle

Was ich schrieb gilt allgemein. Und Du stimmst mir ja mit dem Problem der Unterschriften am Ende zu. Von daher kann ich nur sagen: HÄÄÄÄ?

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Catweazle

16.09.2020 um 19:39 Uhr

Ich kenne es nur so, die Unterschrift auf dem Wahlvorschlag wird so kenntlich gemacht, dass sie zugleich als Stützunterschrift gilt.

N
nicoline

17.09.2020 um 17:38 Uhr

Ich kenne es nur so, die Unterschrift auf dem Wahlvorschlag wird so kenntlich gemacht, dass sie zugleich als Stützunterschrift gilt. ZUGLEICH als Stützunterschrift kann nur die eigene Zustimmungsunterschrift zur Kandidatur gelten, um es mal etwas genauer zu benennen.

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