Erstellt am 19.10.2009 um 13:17 Uhr von DonJohnson
Erstellt am 19.10.2009 um 13:19 Uhr von Werner
Moin Schwarzer,
nur wenn es gestzlich vorgesehen ist, das das AV ruht.
Z.B. Persönliche Gründe für ein ruhen lassen des BR Amtes gibt es nicht.
Erstellt am 19.10.2009 um 14:04 Uhr von Petrus
Nein, nur evtl. eine längere Verhinderung (z.B. amtsunfähig erkrankt)
Erstellt am 19.10.2009 um 14:16 Uhr von Uranos
Und selbst in der Elternzeit gibt es das nicht. Und in der Altersteilzeit, wenn es die Freistellungsphase ist schon überhaupt nicht.