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Ruhen der Mitgliedschaft

S
Schwarzer
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag, gibt es ein Ruhen der Mitgliedschaft im Betriebsrat außerhalb Eltenzeit, Alterteilzeit etc.?

6.38004

Community-Antworten (4)

D
DonJohnson

19.10.2009 um 15:17 Uhr

Nein

W
Werner

19.10.2009 um 15:19 Uhr

Moin Schwarzer, nur wenn es gestzlich vorgesehen ist, das das AV ruht. Z.B. Persönliche Gründe für ein ruhen lassen des BR Amtes gibt es nicht.

P
Petrus

19.10.2009 um 16:04 Uhr

Nein, nur evtl. eine längere Verhinderung (z.B. amtsunfähig erkrankt)

U
Uranos

19.10.2009 um 16:16 Uhr

Und selbst in der Elternzeit gibt es das nicht. Und in der Altersteilzeit, wenn es die Freistellungsphase ist schon überhaupt nicht.

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