Unterrichtungspflicht bei Schulungen ?
Hallo Kollegen,
uns ist zu Ohren gekommen, dass der ArbG unser Fachtrainerin zu eine Unterweisung schickt um dann später bei uns eine Fachliche Schulung der Mitarbeiter durchführen zu können.
Muss da der BR nciht im Vorhinein zumindest informiert werden, dass da 1. jemadn ein paar Tage zu Schulung geht und 2. dieser dann seinerseits wiederum hier am Standort Schulungen der MA durchführt.
Heiko
Community-Antworten (1)
19.10.2009 um 11:57 Uhr
JA, §98 BetrVG.
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