Erstellt am 15.09.2020 um 08:26 Uhr von UdoWoe
Ich glaube nicht das ihr einen neuen Termin fordern könnt. Warum auch? Es existiert ein Protokoll wo ihr nachlesen könnt was alles besprochen wurde.
Zudem, das nächste mal fehlt der BRV aus Urlaubsgründen, am nächsten Termin ist einer krank.... Es kann oder wird immer mal jemand fehlen.
Solange ein Protokoll erstellt wird, sehe ich keine Möglichkeit.
Lasse mich aber gerne eines andere belehren.
Erstellt am 15.09.2020 um 08:29 Uhr von Kjarrigan
§ 74 Abs. 1 BetrVG spricht von SOLL.
Wenn die beiden anderen BRM verhindert sind geht halt einer alleine hin.
Das Monatsgespräch soll ja dazu dienen - um Standpunkte auszutauschen, zu diskutieren zu verhandeln.
Nicht um endgültige Entscheidungen zu treffen - dies geschieht in den - nicht öffentlichen - BR Sitzungen
Wenn es ein Protokol gibt, lest ihr das - stellt dem BRV fragen dazu. Was ihr dann entscheiden könnt, beschließt ihr - wenn noch Fragen offen sind klärt ihr die im nächsden Monatsgespräch.
Einen Anspruch auf eine Wiederholng habt ihr nicht.
Erstellt am 15.09.2020 um 08:40 Uhr von ratlos12345
ok prima! Vielen Dank. Hatte irgendwo gelesen, dass im Monatsgespräch keine 4 Augengespräche stattfinden sollen. Dann warten wir mal unsere Sitzung ab. Danke :-)
Erstellt am 15.09.2020 um 09:17 Uhr von celestro
das könnte man ggf. in die Geschäftsordnung aufnehmen. Sprich den Termin verschieben, wenn nicht mindestens 2 Personen teilnehmen.
Erstellt am 15.09.2020 um 12:19 Uhr von moreno
Wieso haben doch 2 Personen teilgenommen! ;-)
Wenn der BR dem Vorsitzenden nicht zutraut ein Monatsgespräch alleine zu führen und die Inhalte an die beiden übrigen BRM weiter zu geben, sollten sie vielleicht einen anderen wählen!
Erstellt am 15.09.2020 um 19:19 Uhr von Kratzbürste
Im § 47 BetrVG ist "der Betriebsrat " angesprochen - nicht nur der Vorsitzende; ob er es sich zutraut oder nicht. Ihr solltet für euch klare Regeln vereinbaren.
Erstellt am 15.09.2020 um 20:58 Uhr von Moreno
Kratzbürste wenn ein Monatsgespräch geplant ist und zwei BRM sind verhindert findet dies mangels Ersatzmitglied eben nur mit dem BV statt. Was sollte er denn machen wenn die beiden Langzeit erkrankt wären?