W.A.F. LogoSeminare

Monatsgespräch Betriebsrat/ AG

R
ratlos12345
Sep 2020 bearbeitet

Hallo Zusammen, wir sind ein kleines Unternehmen und haben nur dreier Gremium ohne Ersatzmitglied. Nun ist es so, dass letzte Woche Donnerstag unser Monatsgespräch mit dem AG stattgefunden hat. Dumm nur, dass unser Vorsitzender den Termin mit dem AG hat stattfinden lassen obwohl der stellv. und das 3te BR Mitglied krankheitsbedingt nicht anwesend waren. Können wir nun von unserem AG verlangen den Termin erneut stattfinden zulassen. Es existiert ein Protokoll welches von unserem Vorsitzenden und dem AG Unterschrieben wurde.

35107

Community-Antworten (7)

U
UdoWoe

15.09.2020 um 10:26 Uhr

Ich glaube nicht das ihr einen neuen Termin fordern könnt. Warum auch? Es existiert ein Protokoll wo ihr nachlesen könnt was alles besprochen wurde. Zudem, das nächste mal fehlt der BRV aus Urlaubsgründen, am nächsten Termin ist einer krank.... Es kann oder wird immer mal jemand fehlen. Solange ein Protokoll erstellt wird, sehe ich keine Möglichkeit. Lasse mich aber gerne eines andere belehren.

K
Kjarrigan

15.09.2020 um 10:29 Uhr

§ 74 Abs. 1 BetrVG spricht von SOLL. Wenn die beiden anderen BRM verhindert sind geht halt einer alleine hin. Das Monatsgespräch soll ja dazu dienen - um Standpunkte auszutauschen, zu diskutieren zu verhandeln. Nicht um endgültige Entscheidungen zu treffen - dies geschieht in den - nicht öffentlichen - BR Sitzungen Wenn es ein Protokol gibt, lest ihr das - stellt dem BRV fragen dazu. Was ihr dann entscheiden könnt, beschließt ihr - wenn noch Fragen offen sind klärt ihr die im nächsden Monatsgespräch. Einen Anspruch auf eine Wiederholng habt ihr nicht.

R
ratlos12345

15.09.2020 um 10:40 Uhr

ok prima! Vielen Dank. Hatte irgendwo gelesen, dass im Monatsgespräch keine 4 Augengespräche stattfinden sollen. Dann warten wir mal unsere Sitzung ab. Danke :-)

C
celestro

15.09.2020 um 11:17 Uhr

das könnte man ggf. in die Geschäftsordnung aufnehmen. Sprich den Termin verschieben, wenn nicht mindestens 2 Personen teilnehmen.

M
Moreno

15.09.2020 um 14:19 Uhr

Wieso haben doch 2 Personen teilgenommen! ;-) Wenn der BR dem Vorsitzenden nicht zutraut ein Monatsgespräch alleine zu führen und die Inhalte an die beiden übrigen BRM weiter zu geben, sollten sie vielleicht einen anderen wählen!

K
kratzbürste

15.09.2020 um 21:19 Uhr

Im § 47 BetrVG ist "der Betriebsrat " angesprochen - nicht nur der Vorsitzende; ob er es sich zutraut oder nicht. Ihr solltet für euch klare Regeln vereinbaren.

M
Moreno

15.09.2020 um 22:58 Uhr

Kratzbürste wenn ein Monatsgespräch geplant ist und zwei BRM sind verhindert findet dies mangels Ersatzmitglied eben nur mit dem BV statt. Was sollte er denn machen wenn die beiden Langzeit erkrankt wären?

Ihre Antwort