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Fristlose Kündigung und Abmahnung BR

T
TEKassel
Jan 2018 bearbeitet

Das haben wir aber wie gesagt, wir stecken noch in den "Kinderfüßen" der BR-Arbeit und wir sind für die vielen Antworten und Erklärungen dankbar.

7.720013

Community-Antworten (13)

D
DeWalt

16.10.2009 um 12:00 Uhr

TEKassel oder KasselTE

Abmahnung BR oder Kündigung BR? Was willst du??

T
TEKassel

16.10.2009 um 12:06 Uhr

Wir haben momentan eine Abmahnung und ggf. eine fristlose Kündigung auf den Tisch.

S
Sascha

16.10.2009 um 12:10 Uhr

@TEKassel bei fristloser kündigung beträgt die frist nur 3 tage.BR Sitzung einberufen und (3 möglichkeiten) : widerspruch formulieren, zustimmen oder frist verstreichen lassen. Ein Mitglied des BR´s sollte immer beim Gespräch dabei sein wenn der Mitarbeiter dies wünscht. Ich gehe jetzt mal von der fristlosen Kündigung eines nicht BRs aus. mfg Sascha

I
Immie

16.10.2009 um 12:11 Uhr

@TEKassel Eine Woche ist schon mal falsch. Drei Tage. Und beides ... für ein und das selbe... geht auch nicht.

D
DeWalt

16.10.2009 um 12:12 Uhr

Immie Genau. Abmahnung ausgesprochen, Kündigungsrecht verwirkt. Bis zum nächsten Mal jedenfalls.

B
BRHexe

16.10.2009 um 12:14 Uhr

TEKassel Jeder Mitarbeiter hat das Recht zu einem Personlagespräch ein BR-Mitglied mitzunehmen. Also könnte einer von Euch bei dem Gespräch dabei sein. Wenn der AG fristlos kündigen will, so hat er euch unabhängig von dem Personlagespräch ordentlich anzuhören. Dies kann auch in mündlicher Form erfolgen. Die Anhörung muss allerdings ALLE Tatsachen enthalten, aufgrund wessen der AG kündigen will und auch ob ordentlich oder fristlos. Bei einer fristlosen Kündigung habt ihr aber keine 7 Tage Zeit, sondern nur 3 Tage.

D
DeWalt

16.10.2009 um 12:18 Uhr

Des weiteren ist zu beachten, das das Recht eine fristlose Kündigung auszusprechen 2 Wochen nach bekanntwerden des Vergehens nicht mehr existiert. Die 3 Tagesfrist des BR muss da auch drin liegen.

D
DeWalt

16.10.2009 um 12:27 Uhr

...Müssen alle Betriebsräte über alle MA Gespräche informiert werden innerhalb der 3 Tage?...

Äh, hör ma, wenn ihr in den 3 Tagen keine Sitzung abhaltet, auf der ihr widersprecht oder eure Bedenken äußert habt ihr der Kündigung zugestimmt. Hast du ein BetrVG?

D
DeWalt

16.10.2009 um 12:39 Uhr

Ändere bitte nicht immer den Beitrag. Jetzt kann keiner mehr die Frage lesen. Du musst so wie wir über "Antworten" mit uns sprechen.

T
TEKassel

16.10.2009 um 12:41 Uhr

ok. Danke für den Hinweis

I
Immie

16.10.2009 um 13:23 Uhr

Hallo TEKassel und/oder KasselTE, wie wäre es mit einer schnellstmöglichen Grundlagenschulung?

T
TEKassel

16.10.2009 um 13:28 Uhr

wir sind schon angemeldet und wir helfen uns über diverse Internetadressen weiter. Manchmal ist es aber einfacher, "alte Hasen" zu befragen. Trotzdem vielen Dank für den Hinweis.

G
Gandalf

17.10.2009 um 00:08 Uhr

Wozu ist denn dann das Internet da um"alte hasen" zu fragen?

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