Erstellt am 16.10.2009 um 10:00 Uhr von DeWalt
TEKassel oder KasselTE
Abmahnung BR oder Kündigung BR? Was willst du??
Erstellt am 16.10.2009 um 10:06 Uhr von TEKassel
Wir haben momentan eine Abmahnung und ggf. eine fristlose Kündigung auf den Tisch.
Erstellt am 16.10.2009 um 10:10 Uhr von Sascha
@TEKassel
bei fristloser kündigung beträgt die frist nur 3 tage.BR Sitzung einberufen und (3 möglichkeiten) : widerspruch formulieren, zustimmen oder frist verstreichen lassen.
Ein Mitglied des BR´s sollte immer beim Gespräch dabei sein wenn der Mitarbeiter dies wünscht.
Ich gehe jetzt mal von der fristlosen Kündigung eines nicht BRs aus.
mfg
Sascha
Erstellt am 16.10.2009 um 10:11 Uhr von Immie
@TEKassel
Eine Woche ist schon mal falsch. Drei Tage.
Und beides ... für ein und das selbe... geht auch nicht.
Erstellt am 16.10.2009 um 10:12 Uhr von DeWalt
Immie
Genau. Abmahnung ausgesprochen, Kündigungsrecht verwirkt. Bis zum nächsten Mal jedenfalls.
Erstellt am 16.10.2009 um 10:14 Uhr von BRHexe
TEKassel
Jeder Mitarbeiter hat das Recht zu einem Personlagespräch ein BR-Mitglied mitzunehmen.
Also könnte einer von Euch bei dem Gespräch dabei sein.
Wenn der AG fristlos kündigen will, so hat er euch unabhängig von dem Personlagespräch ordentlich anzuhören. Dies kann auch in mündlicher Form erfolgen. Die Anhörung muss allerdings ALLE Tatsachen enthalten, aufgrund wessen der AG kündigen will und auch ob ordentlich oder fristlos. Bei einer fristlosen Kündigung habt ihr aber keine 7 Tage Zeit, sondern nur 3 Tage.
Erstellt am 16.10.2009 um 10:18 Uhr von DeWalt
Des weiteren ist zu beachten, das das Recht eine fristlose Kündigung auszusprechen 2 Wochen nach bekanntwerden des Vergehens nicht mehr existiert. Die 3 Tagesfrist des BR muss da auch drin liegen.
Erstellt am 16.10.2009 um 10:27 Uhr von DeWalt
...Müssen alle Betriebsräte über alle MA Gespräche informiert werden innerhalb der 3 Tage?...
Äh, hör ma, wenn ihr in den 3 Tagen keine Sitzung abhaltet, auf der ihr widersprecht oder eure Bedenken äußert habt ihr der Kündigung zugestimmt. Hast du ein BetrVG?
Erstellt am 16.10.2009 um 10:39 Uhr von DeWalt
Ändere bitte nicht immer den Beitrag. Jetzt kann keiner mehr die Frage lesen. Du musst so wie wir über "Antworten" mit uns sprechen.
Erstellt am 16.10.2009 um 10:41 Uhr von TEKassel
ok. Danke für den Hinweis
Erstellt am 16.10.2009 um 11:23 Uhr von Immie
Hallo TEKassel und/oder KasselTE,
wie wäre es mit einer schnellstmöglichen Grundlagenschulung?
Erstellt am 16.10.2009 um 11:28 Uhr von TEKassel
wir sind schon angemeldet und wir helfen uns über diverse Internetadressen weiter. Manchmal ist es aber einfacher, "alte Hasen" zu befragen. Trotzdem vielen Dank für den Hinweis.
Erstellt am 16.10.2009 um 22:08 Uhr von Gandalf
Wozu ist denn dann das Internet da um"alte hasen" zu fragen?