Flugblätter und unbefugtes Entfernen am schwarzen Brett
Hallo liebe Kollegen ! Habe gestern Flugblätter der Gewerkschaft im Betrieb ausgelegt und auch ans "schwarze Brett" ausgehängt Heute Morgen waren alle veschwunden. wie soll und darf ich mich verhalten ? Es gab am Tag davor mit dem Produktionsleiter heftige Diskussionen darüber. ( Chef im Urlaub. )
Community-Antworten (10)
15.10.2009 um 09:15 Uhr
Wieder neu anhängen und abwarten. Ist es nur ein schwarzes brett oder ist es ein abschleißbarer kasten? Ansonsten lassen sich Flugblätter doch recht simpel über andere Gewerkschaftskollegen gemeinsam im Betrieb verteilen oder Ihr mach in eurer freizeit eine Aktion vor dem Werktor.
15.10.2009 um 12:05 Uhr
Eine Frage nebenbei : Habt ihr die Werbung der Gewerkschaft ,wärend der Arbeitszeit im Betrieb ausgelegt . Die Arbeit als Betriebsrat und das verteilen von Flugblättern für die GEW sind zwei paar Schuhe .
MFG Troisdorfer
15.10.2009 um 14:59 Uhr
Um sowas zu vermeiden empfiehlt sich die Anschaffung eines abschließbaren Schaukastens. Bis dahin würde ich darauf hinweisen, dass für die Bestückung des "schwarzen Brettes BR" ausschließlich der BR zuständig ist. Wer sich dennoch dran vergreift, den kann man sicher wegen Behinderung von BR- Arbeit drankriegen!
15.10.2009 um 15:37 Uhr
@VIONÄR
Ist es das Schwarze Brett der Gewerkschaft oder des Betriebrates ? Da weißt du mehr als wir ...
Und
Das unterbinden des verteilen von Flugblätter der Gewerkschaft im Betrieb ,wärend der Arbeit ist SICHER nicht Behinderung von BR- Arbeit !!!
15.10.2009 um 15:45 Uhr
Troisdorfer Auch ich war einst der Meinung, dass das Auslegen von GEW Material nicht innerhalb der Arbeitszeit passieren darf. So wurde mir das selbst von der GEW gesagt. Für diese Meinung habe ich seiner Zeit hier in diesem Forum ziemlich einen drüber bekommen. Es wurden auch Links gebracht, die in der Tat was anderes belegten...
Bevor jemand fragt - nein, ich habe sie leider nicht mehr.
Man kann es aber so argumentieren, dass zumindest das Abhängen vom Schwarzen Brett des BR ein No Go ist, da der BR hier meint Informationen einer im Betrieb befindlichen GEW veröffentlichen zu müssen...
15.10.2009 um 16:30 Uhr
DonJohnson Ich hab hier einen netten Link http://aktive.verdi.de/Oeffentlichkeitsarbeit_ausbauen/medien_nutzen_-_rechte_kennen/alles_was_recht_ist
15.10.2009 um 16:37 Uhr
Troisdorfer Ja genau, darin steht: "Informationsrechte des Betriebsrats
Zu den zentralen Aufgaben des Betriebsrates gehört es, die Belegschaft zu informieren. So ist beispielsweise im § 43 BetrVG festgelegt, dass er einmal im Vierteljahr eine Betriebsversammlung einberufen muss und dort einen Tätigkeitsbericht zu erstatten hat. Welcher Medien sich ein Betriebsrat darüber hinaus bedient, ist im Gesetz nicht erwähnt, aber es ist unstrittig, dass ihm alle Medien zu Verfügung stehen.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat das Recht des Betriebsrats zur umfassenden Information bestätigt: "Der Betriebsrat ist befugt, Informationsblätter an die Belegschaft herauszugeben. Der Informationsaustausch zwischen Arbeitnehmern und Betriebsrat ist nicht auf die im BetrVG erwähnten Formen (Betriebsversammlung, Sprechstunde) beschränkt." (LAG Baden-Württemberg 10.11.77 - 2 TaBV 2/77). "
15.10.2009 um 17:47 Uhr
Don Danke ,gelesen und dazu gelernt,warum uns die Gewerkschaft empfiehlt Flugblätter nicht wärend der Arbeitszeit zu verteilen,macht mich etwas Stutzig . Werde es aber sicher hinterfragen ...
15.10.2009 um 17:59 Uhr
Troisdorfer Ich denke, dass die Gewerkschaften bei solchen Äußerungen häufig an die Vertrauensleute denken. Da ist wohl der Hase im Pfeffer begraben...
Keine Ahnung. Seiner Zeit habe auch ich meine GEW diesbezüglich gefragt und diese sagte nur: "Na sicher ist sicher...". Völlig ungewöhnlich für die IGM, aber vielleicht auch aufgrund unserer betrieblichen Situation getätigt...
15.10.2009 um 18:36 Uhr
@Waldi, ich denke mir, dass der Betriebsrat ein deutliches Schreiben an den AG auf den Weg schicken sollte - mit dem Hinweis, seinen Produktionsleiter zurück zu pfeifen!
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