Erstellt am 15.10.2009 um 07:15 Uhr von klinik
Wieder neu anhängen und abwarten. Ist es nur ein schwarzes brett oder ist es ein abschleißbarer kasten? Ansonsten lassen sich Flugblätter doch recht simpel über andere Gewerkschaftskollegen gemeinsam im Betrieb verteilen oder Ihr mach in eurer freizeit eine Aktion vor dem Werktor.
Erstellt am 15.10.2009 um 10:05 Uhr von Troisdorfer
Eine Frage nebenbei :
Habt ihr die Werbung der Gewerkschaft ,wärend
der Arbeitszeit im Betrieb ausgelegt .
Die Arbeit als Betriebsrat und das verteilen von
Flugblättern für die GEW sind zwei paar Schuhe .
MFG Troisdorfer
Erstellt am 15.10.2009 um 12:59 Uhr von VIONÄR
Um sowas zu vermeiden empfiehlt sich die Anschaffung eines abschließbaren Schaukastens. Bis dahin würde ich darauf hinweisen, dass für die Bestückung des "schwarzen Brettes BR" ausschließlich der BR zuständig ist. Wer sich dennoch dran vergreift, den kann man sicher wegen Behinderung von BR- Arbeit drankriegen!
Erstellt am 15.10.2009 um 13:37 Uhr von Troisdorfer
@VIONÄR
Ist es das Schwarze Brett der Gewerkschaft oder des Betriebrates ?
Da weißt du mehr als wir ...
Und
Das unterbinden des verteilen von Flugblätter der Gewerkschaft im
Betrieb ,wärend der Arbeit ist SICHER nicht Behinderung von BR- Arbeit !!!
Erstellt am 15.10.2009 um 13:45 Uhr von DonJohnson
Troisdorfer
Auch ich war einst der Meinung, dass das Auslegen von GEW Material nicht innerhalb der Arbeitszeit passieren darf. So wurde mir das selbst von der GEW gesagt. Für diese Meinung habe ich seiner Zeit hier in diesem Forum ziemlich einen drüber bekommen.
Es wurden auch Links gebracht, die in der Tat was anderes belegten...
Bevor jemand fragt - nein, ich habe sie leider nicht mehr.
Man kann es aber so argumentieren, dass zumindest das Abhängen vom Schwarzen Brett des BR ein No Go ist, da der BR hier meint Informationen einer im Betrieb befindlichen GEW veröffentlichen zu müssen...
Erstellt am 15.10.2009 um 14:30 Uhr von Troisdorfer
DonJohnson
Ich hab hier einen netten Link
http://aktive.verdi.de/Oeffentlichkeitsarbeit_ausbauen/medien_nutzen_-_rechte_kennen/alles_was_recht_ist
Erstellt am 15.10.2009 um 14:37 Uhr von DonJohnson
Troisdorfer
Ja genau, darin steht:
"Informationsrechte des Betriebsrats
Zu den zentralen Aufgaben des Betriebsrates gehört es, die Belegschaft zu informieren. So ist beispielsweise im § 43 BetrVG festgelegt, dass er einmal im Vierteljahr eine Betriebsversammlung einberufen muss und dort einen Tätigkeitsbericht zu erstatten hat. Welcher Medien sich ein Betriebsrat darüber hinaus bedient, ist im Gesetz nicht erwähnt, aber es ist unstrittig, dass ihm alle Medien zu Verfügung stehen.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat das Recht des Betriebsrats zur umfassenden Information bestätigt: "Der Betriebsrat ist befugt, Informationsblätter an die Belegschaft herauszugeben. Der Informationsaustausch zwischen Arbeitnehmern und Betriebsrat ist nicht auf die im BetrVG erwähnten Formen (Betriebsversammlung, Sprechstunde) beschränkt." (LAG Baden-Württemberg 10.11.77 - 2 TaBV 2/77). "
Erstellt am 15.10.2009 um 15:47 Uhr von Troisdorfer
Don Danke ,gelesen und dazu gelernt,warum uns
die Gewerkschaft empfiehlt Flugblätter nicht wärend
der Arbeitszeit zu verteilen,macht mich etwas Stutzig .
Werde es aber sicher hinterfragen ...
Erstellt am 15.10.2009 um 15:59 Uhr von DonJohnson
Troisdorfer
Ich denke, dass die Gewerkschaften bei solchen Äußerungen häufig an die Vertrauensleute denken. Da ist wohl der Hase im Pfeffer begraben...
Keine Ahnung. Seiner Zeit habe auch ich meine GEW diesbezüglich gefragt und diese sagte nur: "Na sicher ist sicher...". Völlig ungewöhnlich für die IGM, aber vielleicht auch aufgrund unserer betrieblichen Situation getätigt...
Erstellt am 15.10.2009 um 16:36 Uhr von monalisa
@Waldi,
ich denke mir, dass der Betriebsrat ein deutliches Schreiben an den AG auf den Weg schicken sollte - mit dem Hinweis, seinen Produktionsleiter zurück zu pfeifen!