Wahl zum SBV sofort möglich?
Hallo zusammen,
bei uns in der Firma gab es mal eine SBV, doch vor vier Jahren wurde die Mindestzahl der schwerbehindert Beschäftigten unterschritten. Es waren nur noch drei Personen mit 50 GdB und somit konnte kein neuer SBV gewählt werden. In den letzten Wochen habe ich durch Gespräche mit Kollegen erfahren, das es wieder fünf Kollegen mit 50 GdB im Betrieb gibt. Kann ich unseren BR darauf hinweisen, falls er es noch nicht weiss? Müssen die dann unverzüglich eine Wahl zum SBV einleiten, oder muss bis zum Herbst 2010 wenn die Regulären Wahlen wären gewartet werden?
Ich sage schon mal Danke für die Antworten ;-) Kolligialen Gruß Strippe
Community-Antworten (1)
15.10.2009 um 12:05 Uhr
Hallo Strippe
Also neben den tatsächlich zu 50% Schwerbehinderten, zählen auch alle Gleichgestellten bei der Zahl der Wahlberechtigten. Auch diese müsst ihr beachten. Warum sollte bis zum Herbst gewartet werden? Wenn ihr jetzt wählt, dann ist bis 2014 Ruhe.
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