Erstellt am 14.10.2009 um 12:06 Uhr von Maria
Hallo Morgana,
bei uns dürfen die Chefärzte wählen, denn sie haben bei uns nicht den Status als Leitende Angestellte.
Nach § 5 BetrVG Abs. 3 Satz 2 Nr. 1-3 sind Leitende Angestellte
1. wer zur selbständigen Einstellung und Entlassung von AN berechtigt ist,
2. wer Generalvvollmacht oder Prokura hat,
3. wer regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand oder Entwicklung des Unternehmens von Bedeutung sind........wenn er dabei die Entscheidungen im wesentlichen frei von weisungen trifft, oder sie maßgeblich beeinflußt.
Es genügt, wenn auch NUR ein Kriterium erfüllt ist.
Bei uns (500 MA) ist dies nicht so und deshalb lassen wir sie (5 an der Zahl) mitwählen.
Maria
Erstellt am 14.10.2009 um 13:42 Uhr von PTNetty
@Morgana
Unser Chefarzt ist gleichzeitig ärztliche Leitung mit den oben angegebenen Funktionen.
Zusätzlich solltest du die Pukte unter §5 (4) beachten unter anderem:
3. ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgeld erhält, das für leitende Angestellte in dem Unternehmen üblich ist
Zu beachten ist auch, wenn der Chefarzt vom AG als leitender Angestellter deklariert wurde. Z.B. bei Mitteilung der Wählerliste. Dann wird er auch als Leitender gewertet.
Gruß PT Netty
Erstellt am 14.10.2009 um 14:33 Uhr von Morgana
PTNetty u. Maria
Danke für Eure schnellen Antworten. Ihr habt mir weiter geholfen.Vielen Dank. Morgana
Erstellt am 14.10.2009 um 14:52 Uhr von PTNetty
@ morgana
Bitte, gerne. Schön dass mal jemand sagt, dass sie/er was mit den Antworten anfangen konnte.
Erstellt am 14.10.2009 um 16:24 Uhr von Maria
@PTNetty
@Morgana
Ja, genau so sehe ich das auch. Es gibt Gott sei Dank noch höfliche Menschen.
Auch bei den Eingangsfragen wundere ich mich manchmal......ohne Anrede und ohne nette Endformulierung.
Manche werden zwar sagen "in der Kürze liegt die Würze", aber ein gewisser Umgangsstil sollte schon gewahrt werden in so einem vielseitigem Forum.
Erstellt am 14.10.2009 um 16:32 Uhr von Kölner
@all
Im Ergebnis heisst das: Der Chefarzt KANN ein leitender Angestellter sein, MUSS es aber nicht sein.
Ganz ehrlich:
Ich würde mir da jeden Chefarzt genauestens ansehen.
Erstellt am 14.10.2009 um 17:06 Uhr von nicoline
Ganz ehrlich:
Ich würde mir da jeden Chefarzt genauestens ansehen.
Wie wahr!
Erstellt am 15.10.2009 um 09:27 Uhr von Maria
@ Kölner
@ nicoline
..ich würde mir da jeden Chefarzt genauestens ansehen!
Nun, vom ANSEHEN alleine kann ich nicht herausfinden, ob er ei Leitender Angestellter ist.
Wenn die Kriterien (siehe meine erste Antwort) und das Gehaltsgefüge (siehe erste Antwort PTNetty) nicht dagegen stehen, dann soll und darf der Chefarzt mitwählen.
Kann eine Stimme eine Wahl komplett kippen??? (...ich seh eure Antworten schon vor mir).
Ich muss mit dem Chefarzt als BR die nächsten vier Jahre auch vernünftig zusammen arbeiten können..........
Also ist meine Devise im Zweifelsfall...pro...Chefarzt!
Maria
Erstellt am 15.10.2009 um 13:38 Uhr von PTNetty
@Maria
Es sollte aber kein "Zweifelsfall" übrigbleiben nachdem man sich den Chefarzt "genauestens angesehen" hat!
Natürlich kann eine durch den Wahlvorstand selbst falsch ausgewiesene Stimmbereichtigung zur Anfechtung der gesamten Wahl führen. Es soll AGs geben die genau auf solche Situationen warten. Es geht um Grundsätzliches nicht um 1 Stimme!
Deshalb ist die gewissenhafte Arbeit des Wahlvorstandes so wichtig.
Wenn der Chefarzt in der, vom Wahlvorstand beim AG angeforderten Liste der wahlberechtigten MA nicht auftaucht, oder in einer Liste in der der AG seine leitenden Angestellten auf Anfrage des Wahlvorstandes deklariert, aufgeführt ist, dann gibt es keine Zweifel mehr! Und danach wird gehandelt und gewählt.
Und nicht nach Kuschelkurs mit dem Chefarzt/Abteilungsleiter.
Davon sollte keine vernünftige BRArbeit abhängig sein, dann läuft sicher was verkehrt.
@nicoline
Chefärzte nicht anzusehen, noch dazu nicht genau, ist sowieso sträflich. Ich wette es gibt einen Punktekatalog dazu!!! ;-)) wie soll "man" sonst vergleichen!!!
Erstellt am 15.10.2009 um 20:18 Uhr von nicoline
@Maria
*dann soll und darf der Chefarzt mitwählen*
Ich habe prinzipiell überhaupt gar kein Problem nicht, wenn ein Chefarzt mit wählt. Eher damit, dass er zu den leitenden Angestellten gehört, selbst, wenn er dazu deklariert wird. Es ist schon so wie Kölner sagt, kann aber muss nicht. Und deswegen würde ich auch aber sowas von genau hingucken.